Schwerbehindertenrecht

7 Fragen zum Sonderkündigungsschutz

29. September 2017
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Quelle: © S. Engels / Foto Dollar Club

Auch schwerbehinderte Menschen sind kündbar. Besonderen Schutz erhalten sie durch ein zusätzliches Verfahren: Vor dem Ausspruch der Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen. Antworten auf die 7 wichtigsten Fragen zum Sonderkündigungsschutz lesen Sie in einer kostenfreien Leseprobe aus unserem neuen Informationsdienst »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« .


Hier geht es zur kostenfreien Leseprobe:

Download: 7 Fragen zum Sonderkündigungsschutz

 


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