Betriebsratsarbeit

AT-Beschäftigte und leitende Angestellte

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Quelle: pixabay

In den meisten Betrieben erhalten Beschäftigte mit besonders wichtigen Aufgaben, Personal- oder Budgetverantwortung den Status eines »AT-Angestellten« oder sogar eines leitenden Angestellten. Ist der Betriebsrat hier zuständig? Das beantwortet Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 8/2020.

AT-Angestellte (außertarifliche Angestellte) sind Beschäftigte, die mit ihrer Vergütung deutlich oberhalb des betrieblich geltenden Tarifvertrags liegen. Das setzt die Geltung eines Tarifvertrags im Betrieb voraus. In Betrieben ohne Tarifbindung fehlt für den AT-Arbeitsvertrag der Bezug. Die meisten Tarifverträge definieren die Voraussetzungen für ein AT-Arbeitsverhältnis im »persönlichen Geltungsbereich«.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennt keine Definition für AT-Angestellte. Sie gelten als Arbeitnehmer gemäß § 5 Abs. 1 BetrVG. AT-Angestellte unterstehen also vollumfänglich dem BetrVG und allen anderen Schutzgesetzen (z.B. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz). AT-Angestellte haben als Arbeitnehmer des Betriebs damit sämtliche Rechte und Pflichten.

Leitende Angestellte sind von AT-Angestellten abzugrenzen. Nach § 5 Abs. 3 BetrVG sind sie der Arbeitgeberseite zugeordnet und fallen nicht mehr unter das BetrVG und die weiteren Schutzgesetze für Arbeitnehmer.

Welche Voraussetzungen für die Annahme eines leitenden Angestellten vorliegen müssen, wie die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Beschäftigten und leitenden Angestellten aussehen, Beispiele, Rechtsprechung und eine Checkliste zu AT-Angestellten finden Sie in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 8/2020.

Außerdem in der August-Ausgabe:

  • Leistungsbezogenes Entgelt: Prämie, Akkord, Zielvereinbarung
  • Aktuelles: Corona-App: Was Betriebsräte beachten sollten
  • Aktuelles: Corona – Rückkehr in die Betriebe nur mit Betriebsrat
  • Rechtsprechung: Vorbeschäftigung vereitelt Befristung
  • Rechtsprechung: Kündigung eines Betriebsrats wegen Pornovideos

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Noch mehr Infos zum Thema im Podcast »AiB Audio«:
Es gibt viele Mythen zu AT- Beschäftigten – diese klärt die AiB-Chefredakteurin Eva-Maria Stoppkotte im Gespräch mit der AT-Expertin Dr. Lyudmyla Volynets von der IG BCE. Jetzt anhören: Der Mythos vom Außertariflich Beschäftigten

 

© bund-verlag.de (ls)

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