"Inklusion geht alle an"

Angestoßen wurde das Projekt durch die Neuerungen im Bundesteilhabegesetz und durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Hinzu kam: Die bestehenden Integrationsvereinbarungen waren überholt und entsprachen nicht mehr den Anforderungen eines modernen, inklusiven Arbeitgebers. Neue verbindliche Regelungen für die Inklusion im Konzern waren nötig. Nach eineinhalb Jahren intensiver Verhandlungen war die Vereinbarung dann unter Dach und Fach. Die Inklusionsvereinbarung konkretisiert nun die gesetzlichen Regelungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Unternehmen der Leipziger Gruppe. Die Konzernbetriebsvereinbarung Inklusion verfolgt mehrere Ziele:
• Sie sichert die berufliche Zukunft für alle MitarbeiterInnen des Konzerns, auch und gerade bei einer negativen gesundheitlichen Entwicklung.
• Alle Beschäftigten sollen für die Fähigkeiten von leistungsgewandelten Beschäftigten in allen Arbeitsprozessen sensibilisiert werden.
• Die Personalverantwortlichen sind verantwortlich für die Umsetzung der Vereinbarungsziele.
• Arbeitsprozesse und Rahmenbedingungen sind von Anfang an so zu gestalten, dass sie die gleichberechtigte Teilhabe vor allem von behinderten und schwerbehinderten Menschen ermöglichen.
• Zum umfangreichen Maßnahmenkatalog der Vereinbarung zählen unter anderem Führungskräfteschulungen, Arbeitsplatzumgestaltung, Qualifizierung und Präventionsmaßnahmen.
► Zum vollständigen Beitrag inkl. Infos zum SBV-Recht und Interview mit Frank Pertzsch, Konzern-SBV der Leipziger Gruppe im Infodienst "Schwerbehindertenrecht und Inklusion" 4/2020, S. 3f.
► Projektpräsentation der Preisträger