Eine Einladung zum Mitmachen

Schon mal was vom § 28a BetrVG gehört?
»In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen«, so beginnt Absatz 1. Was in Papierform relativ unspektakulär daherkommt, kann in der betrieblichen Praxis eine ungeheure Dynamik entfalten.
Ein beeindruckendes Beispiel dafür lieferte jüngst der Gemeinschaftsbetriebsrat der Merck KGaA. Mit seinem Projekt »§ 28a BetrVG – Beteiligung wagen« überzeugte er nicht nur die Jury des Deutschen Betriebsräte-Preises, die ihm dafür die Auszeichnung 2019 in Silber verlieh.
► Zum Beitrag "Eine Einladung zum Mitmachen" in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" 1/2020, S. 40f.
► Onlinepräsentation der Preisträger