Bronzepreisträger in der AiB

Eine Frage der Zeit

09. Februar 2022
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Bronze - Neu gegründeter Konzernbetriebsrat erzielt Einführung eines einheitlichen Zeiterfassungssystems und verbindliche Regelungen zu Arbeitszeiten für verschiedene Unternehmensbereiche.

Die erste Betriebsversammlung im Dezember 2019 brachte es auf den Punkt: Das Thema Arbeitszeit, deren verbindliche Erfassung und die Vereinbarkeit mit dem Privatleben stellte sich als das drängendste Thema für die in Deutschland insgesamt ca. 850 Mitarbeiter der G+E GETEC Holding GmbH dar. Das schnell wachsende Start-up, 1993 in Magdeburg gegründet, ist als Energieversorger und Contracting-Spezialist für Industrie und Wohnungswirtschaft in Deutschland und auch in Europa tätig – und das an rund 40 Standorten. Durch schnelles Wachstum und Zukäufe war eine Ansammlung von sieben verschiedenen Zeiterfassungssystemen entstanden, die fast zwangsläufig auch Ungleichbehandlungen nach sich zogen. Hinzu kamen unterschiedlichste Regelungen für Rufbereitschaft und Schichtdienst sowie fehlende oder uneinheitliche Regelungen zum Thema Ausgleich für Mehrarbeit. Dem erst im Herbst 2019 gegründeten Konzernbetriebsrat war schnell klar, dass hier dringender Handlungsbedarf bestand und ein dickes Brett zu bohren war.

Alles unter einen Hut

Das auch personell junge Gremium ließ sich davon jedoch nicht einschüchtern und setzte sich zum Ziel, die zum Teil sehr unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle unter einen Hut zu bekommen und damit klare und rechtsverbindliche Regelungen für Arbeitszeit, Überstunden und Arbeitszeiterfassung zu erzielen. Dabei waren unterschiedliche Anforderungen zu beachten und umzusetzen, berichteten Christian Felter, Konzern-Betriebsratsvorsitzender, und sein Gremiumskollege Tobias Schiller bei der Vorstellung ihres Projekts auf dem Deutschen BetriebsräteTag im November 2021 in Bonn. Zu den Prämissen zählten die Flexibilisierung der Arbeitszeit mit möglichst freier Einteilung durch die Mitarbeiter innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens, um so eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Gleichzeitig mussten die wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen der Arbeitgeberseite Berücksichtigung finden. Schließlich sollten auch die neuen Regelungen zur Attraktivitätssteigerung des Unternehmens vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels beitragen.  Weitere Anforderungen bestanden darin, dass eine Flexibilität und Anwendbarkeit für alle Unternehmensbereiche, eine benutzerfreundliche Bedienbarkeit, Gewährleistung des Arbeitnehmerdatenschutzes und eine Abbildung aller im Unternehmen vorhandenen Arbeitszeitmodelle erreicht werden sollten.

Arbeitsgruppe »Arbeitszeit«

Eine Arbeitsgruppe »Arbeitszeit«, gegründet Ende 2019, definierte Anforderungen und Ziele. Dazu zählten sowohl die Festlegung des Funktionsumfangs des einzuführenden Zeiterfassungssystems als auch Strategien, wie mit der gebuchten Zeit umgegangen werden soll. Es folgte ein intensiver Austausch mit der Arbeitgeberseite, die bereits früh ihr Interesse zur Einführung eines einheitlichen Zeiterfassungssystems sowie an Regelungen zur Arbeitszeit bekundet hatte. Parallel wurde in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen der erste Entwurf für eine Betriebsvereinbarung erarbeitet. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber erfolgte dann auch die Auswahl und die Entscheidung für einen Anbieter von Zeiterfassungssystemen. Im Mai 2020 starteten dann die konkreten Verhandlungen, die sich über mehr als zehn Verhandlungstermine erstreckten. Wie in vielen anderen Unternehmen auch, führte die Corona-Pandemie zu Verzögerungen und sorgte dafür, dass dadurch bedingt zusätzliche Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung von Kurzarbeit auf der Agenda standen und zum Abschluss gebracht werden mussten.

Gesunde Kompromisse

Doch das engagierte Gremium ließ nicht locker und verfolgte trotz der nicht immer einfachen Rahmenbedingungen die weiteren Schritte, denn es mussten gesunde Kompromisse für beide Seiten erörtert, gefunden und schließlich verabschiedet werden. Nach intensiven Verhandlungen konnten im November 2020 die neue, einheitliche Zeiterfassung starten und die Regelungen zur Arbeitszeit für alle Unternehmensbereiche greifen. Wesentliche Elemente sind u. a. die Ermöglichung einer Zeiterfassung per App und Web-Anwendung, die Buchung von Rufbereitschaft, ein definierter Arbeitszeitrahmen von 6 Uhr bis 20 Uhr, Hinterlegung und Freigabe von Abwesenheiten im Zeiterfassungssystem, die eigenständige Korrektur der erfassten Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer vor Abschluss des jeweiligen Arbeitstags und die Aufteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage. Hinzu kommen die Einführung einer »Ampelregelung Arbeitszeit«, eines Ausschusses zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten sowie Vereinbarungen für die Gewährung von Sonderurlaub.

Die Jury des Deutschen Betriebsräte-Preises war sich schnell einig, dass dieses Projekt unbedingt preiswürdig ist und ehrte das Gremium mit dem Deutschen Betriebsräte-Preis in Bronze. Laudatorin Isabel Eder, Abteilungsleiterin Mitbestimmung/ Betriebsverfassung bei der IG BCE, lobte in ihrer Laudatio vor rund 500 Präsenzteilnehmern und vielen weiteren hundert digital zugeschalteten Gästen den Betriebsrat: »Ihr habt mit Mut und Zielstrebigkeit viel – und das aus dem Stand – für Eure Kolleg:innen erreicht. Und Eure Feuerprobe war das Herz der Mitbestimmung: die Arbeitszeit und das Thema Vereinbarkeit.«

Christof Herrmann, Kommunikationsberater mit den Themen Arbeit, Recht und Wirtschaft, Aachen.

► Zum Beitrag "Eine Frage der Zeit" in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" 2/2022, S. 43f.

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