Altersdiskriminierung im Arbeitsleben keine Seltenheit
Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichten knapp vier von zehn Befragten von Altersdiskriminierungen im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, gefolgt von Altersdiskriminierungen im Gesundheitsbereich und bei Geschäften und Dienstleistungen.
Der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zufolge betreffe Altersdiskriminierung vor allem jüngere und ältere Menschen. Ataman forderte ein gesellschaftliches Umdenken. Dass beispielsweise ältere Kollegen am Arbeitsplatz eine Belastung seien, sei Unsinn. Sie empfiehlt der künftigen Regierung, einen Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung aufzulegen, der Maßnahmen auch gegen Altersdiskriminierung bündelt. Darüber hinaus müsse das AGG novelliert werden, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Das Verbot von Altersdiskriminierung solle im Grundgesetz verankert werden.
Nationaler Aktionsplan soll helfen
Zu den veröffentlichen Ergebnissen der Umfrage sagt Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: »Die Umfrage zeigt erstmalig das große Ausmaß von Diskriminierung aufgrund des Lebensalters. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft dürfen Menschen nicht wegen ihres Alters diskriminiert werden. Der DGB unterstützt deshalb die Forderung an die neue Bundesregierung, einen Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung vorzulegen, ein Verbot von Altersdiskriminierung in Grundgesetz aufzunehmen sowie diesen Punkt im Anwendungsbereich des AGG zu konkretisieren.«
Für die repräsentative Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut GMS wurden 2.004 Menschen in Deutschland im Zeitraum 11. bis 16.3.2025 befragt.
Das kann der Betriebsrat bei Diskriminierung tun
Quelle
Pressemitteilungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 25.3.2025
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