Arbeitsplatz

Arbeitsminister fordert Recht auf Homeoffice

28. April 2020
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Quelle: © NOBU / Foto Dollar Club

Arbeitsminister Hubertus Heil hat ein Recht auf Homeoffice gefordert. Er hat angekündigt, bis Herbst ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Ganz neu ist die Idee nicht.

Dass die Arbeit von zu Hause aus funktionieren und den Betrieb am Laufen halten kann, zeigt sich seit Wochen. Die Corona-Krise hat schnelle Maßnahmen erfordert, damit Mitarbeiter geschützt sind – und da, wo es möglich war, haben die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ins Homeoffice ausquartiert. Das soll auch in Zukunft zum Arbeitsalltag gehören.

Kein ganz neuer Plan

»Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt, soll im Homeoffice arbeiten können - auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist«, hat der Arbeitsminister in der »Bild am Sonntag« gefordert. Kritik gibt es dafür nicht nur vom Koalitionspartner CDU/CSU, sondern auch von der Arbeitgeberseite: Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, hatte Heils Pläne als Vorgaben kritisiert, die Wachstum und Flexibilität beschränkten – und bemängelt, dass alte Pläne in der Krise wieder zum Vorschein kommen.

Tatsächlich hatte die SPD das Recht auf Homeoffice bereits vor mehr als einem Jahr ins Spiel gebracht. Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, hatte Anfang 2019 angekündigt, ein gesetzliches Recht auf Homeoffice für alle Arbeitnehmer zu schaffen. Arbeitgeber müssten zukünftig begründen, warum sie dem Wunsch der Beschäftigten nach Heimarbeit nicht entsprechen.

Der DGB begrüßte den Vorstoß schon damals und forderte einen gesetzlichen Rahmen, der dafür sorgt, dass die Arbeitszeit auch im Homeoffice vollständig erfasst und vergütet wird und das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit festschreibt. Auch im Homeoffice müssten Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet sein. Der Gesetzgeber müsse außerdem dafür sorgen, dass auch Beschäftigte, die von ihrem häuslichen Arbeitsplatz aus zum Beispiel ihre Kinder zum Kindergarten bringen, gesetzlich unfallversichert sind. Zudem müssten Mitbestimmungsrechte greifen.

Homeoffice ist gesetzlich ungeregelt

Wichtig: Rechtlich gibt es den Begriff »Homeoffice« nicht. Geregelt ist die Telearbeit, § 2 Abs. 7 ArbStättV. Hier heißt es: »Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.« Der Arbeitgeber stellt dann auch die Arbeitsmittel, also den Computer, das Mobiliar usw. Das ist beim mobilen Arbeiten, zu dem das sogenannte Homeoffice gehört, nicht der Fall. Der Mitarbeiter nutzt hier seine eigenen sieben Sachen, er kann von überall aus arbeiten – eine gesetzliche Legaldefinition gibt es dafür bisher nicht. Deshalb müssen Arbeitsverträge oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen das Arbeiten im Homeoffice regeln.

Mehr zum Homeoffice und der gesetzlichen Einordnung finden Sie hier!

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