Arbeitsschutz für die Leiharbeit verbessern

Prekäre Beschäftigung ohne Perspektive: Zwei Wochen hier, sechs Wochen dort – so arbeiten Zeitarbeitskräfte oft jahrelang. Viele werden schlechter bezahlt als die Stammbelegschaft – auch bei (nahezu) gleichwertiger Arbeit. Betriebliche Sozialleistungen bleiben ihnen meist vorenthalten.
Leiharbeit hat sich seit 2003 verdreifacht
Eine Million Leiharbeiter/innen gibt es inzwischen in Deutschland. Seit 2003 hat sich die Zahl verdreifacht. Sie wird längst nicht mehr nur vorübergehend genutzt, um Auftragsspitzen abzudecken. Sie dient strategisch dem dauerhaften Sozial- und Lohndumping.
Leiharbeit wird hierzulande nicht nur meist schlechter entlohnt, sie macht auch eher krank: Leiharbeitskräfte arbeiten häufiger in Bereichen mit hoher körperlicher Belastung; die psychischen Belastungen steigen durch Existenzangst und permanente Unsicherheit. Die Gefahr von Arbeits- und Wegeunfällen ist ebenfalls höher als bei regulär Beschäftigten – auch infolge mangelhafter oder fehlender Arbeitsschutz-Unterweisungen im Entleihbetrieb.
Arbeitsschutz besonders beachten
Angesichts der Risiken und Gefährdungen ist festzustellen: Weder die Zeitarbeitsfirmen noch die Entleiher tun das gesetzlich Geforderte. Sie müssen sich z.B. im Arbeitsschutz eng miteinander abstimmen. Zentral dafür ist § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): »Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten.«
Das Arbeitsschutzgesetz sowie die Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten uneingeschränkt für die Stammbelegschaft wie für die Leiharbeiter/innen. Es kommen auf die Einsatz-Betriebe sogar zusätzliche Aufgaben zu: Sie müssen wechselnde Belegschaftsgruppen in ihrer Arbeitsschutzorganisation und z.B. bei den Unterweisungen besonders berücksichtigen. Bei bestimmten gefährlichen Arbeiten, etwa im Gefahrstoffbereich, ist das Ernennen eines Sicherheitskoordinators mit Sachkunde Pflicht (§ 15 Abs. 4 GefStoffV).
Auf einheitliche Schutzstandards pochen
Der Einsatzbetrieb und dessen Betriebsrat (Überwachung, Kontrolle) sind für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Leiharbeitskräfte zuständig. Zu den Mindest-Standards im Arbeitsschutz gehören:
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und gemäß der §§ in den Arbeitsschutzverordnungen
- Unterweisung nach § 12 ArbSchG
- Arbeitsmedizin arbeitsmedizinische Vorsorge (nach ArbMedVV) und Beratung je nach Einsatzbetrieb und Gefährdungen.
Weitere Einzelheiten und Handlungshilfen für den Arbeitsschutz bei Leiharbeit stellt Dr. Klaus Heimann in seinem Beitrag in »Gute Arbeit« 12/2017 vor (S. 29-32).
Interview
Außerdem hat Klaus Heimann zum Thema Leiharbeit den DGB-Arbeitsmarktexperten Johannes Jakob interviewt: »Gute Arbeit« 12/2017 (S. 31). Das Interview drucken wir als Leserservice hier ab:
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»Beschäftigte zweiter Klasse«
Arbeitsmarkt Johannes Jakob leitet die Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim DGB Bundesvorstand. Er verfolgt die Entwicklung der Leiharbeit seit Jahren. Mit ihm sprach »Gute Arbeit« darüber, warum Leiharbeit auf die Gesundheit geht.
Wie unterscheidet sich Leiharbeit von einem festen Arbeitsverhältnis?
Leiharbeit ist gnadenlose Flexibilität auf dem Rücken der Beschäftigten. Hieraus entstehen zum Beispiel psychische Belastungen: Gehöre ich im Betrieb dazu, werde ich als gleichwertiger Kollege akzeptiert und gleich behandelt? Oder bin ich »das fünfte Rad am Wagen«? Diese Faktoren bergen besondere Risiken und Anfälligkeiten, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können.
Gibt es generell höhere Arbeitsbelastungen?
Häufige Arbeitsplatzwechsel, sich permanent auf neue Menschen und Aufgaben einstellen müssen: das ist Unsicherheit als Dauerzustand und keine menschengerechte Arbeitsgestaltung. Zudem werden Leiharbeiter eher im produzierenden Gewerbe eingesetzt, oft als Helfer bei einfachen Arbeiten. Und sie werden im Arbeitsschutz nicht ausreichend beachtet und unterwiesen. Damit ist ihr Erkrankungs- und Unfallrisiko etwas höher als im Durchschnitt für alle Arbeitsverhältnisse.
Demnach haben Leiharbeitskräfte öfter die Arbeit, die die Gesundheit belastet?
Teils trifft das zu. Und sie nehmen wahr, dass ihnen eher die »unbeliebten« und auch schweren Arbeiten zugeteilt werden. Viele fühlen sich daher wie Beschäftigte zweiter Klasse. Es bilden sich Hierarchien zu Lasten der Leiharbeitskräfte in den Unternehmen. Kriselt es, sind sie die ersten, die gehen müssen. Auch eine niedrigere Bezahlung wirkt sich negativ auf die Psyche aus.
Melden sich Leiharbeiter öfter krank als Festangestellte?
Es ist eher umgekehrt: Sie melden sich seltener krank, denn ihr Kündigungsschutz ist gering. Wenn längere Krankheitszeiten zu erwarten sind, werden Leiharbeitskräfte oft sofort entlassen. Der Arbeitgeber scheut die Folgekosten. Dadurch sind Leiharbeiter eher eingeschüchtert und anfällig für Präsentismus, also trotz Erkrankung zu arbeiten, wenn es eben noch geht.
Wie steht es um das Unfallrisiko?
Das Unfallrisiko ist einerseits höher, weil Leiharbeitnehmer öfter längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Weil sie häufiger nicht oder nicht ausreichend unterwiesen werden, können sie Gefährdungen und konkrete Gefahren bei der Arbeit schlechter einschätzen. Das ist bei jedem neuen Beschäftigten der Fall, aber für Leiharbeiter ist das Alltag – nicht alle fünf Jahre, sondern manchmal alle fünf Wochen.
Was müssen Verleiher und Entleiher verbessern?
Es müssen endlich alle Schutzvorschriften eingehalten werden: etwa Abstimmung der Arbeitgeber in allen Sicherheits- und Gesundheitsfragen. Unterweisung und gute Einarbeitung beim Entleiher sowie die Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstung. Kontakt und Kommunikation mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragen und der Betriebsmedizin. Gute Kommunikation mit Vorgesetzten und dem Team.
Was können Interessenvertretungen tun?
Sie sollten darauf pochen, vom Arbeitgeber laufend gut informiert zu werden: Wo sind welche Leiharbeiter wie lange eingesetzt? Werden dabei alle Sicherheitsvorschriften eingehalten? Und vor allem: Bei Festeinstellungen sollten Leiharbeitskräfte unbedingt berücksichtigt werden. Denn es ist Ziel, diese belastenden, prekären Arbeitsverhältnisse einzudämmen.
Weitere Informationen
Mehr zur Leiharbeit und der Berechnung von Freistellungen im Betriebsrat (BAG-Urteil v. 2.8.2017): im »Expertenrat« von »Gute Arbeit« 12/2017 (S. 33).
Außerdem: Titelthema »Führung und Gesundheit«, die Wirkung der Personalsteuerung auf das Wohlbefinden und das Stresserleben der Beschäftigten (S. 8-19).
Die österreichische Arbeitspsychologin Brigitta Gruber schreibt über »Wertschätzung als Gesundheitsressource« und vermittelt das Modell der »Biologie der Enttäuschung« (S. 8-12).
Dr. Michael Bretschneider-Hagemes erläutert, wie der Wandel der Personalsteuerung die Mitbestimmung aushebeln kann, wenn Beschäftigte sich selbst steuern und Ziele über alles stellen – ohne Rücksicht auf ihre Gesundheit (S. 13-15).
Andrea Breme informiert über die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte: »Führerschein faire Zielvereinbarung« (S. 16-19).
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