Reform

BPersVG-Novelle passiert Bundestag

27. April 2021
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Am 22. April 2021 hat der Bundestag die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) beschlossen. Jetzt muss das Gesetz noch durch den Bundesrat – geplant ist dafür Mitte Mai. Inkrafttreten wird das neu gefasste BPersVG am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

7 wichtige neue Änderungen

Im Großen und Ganzen bleibt es bei den Änderungen des bereits am 24. Februar 2021 im Bundestag beratenen Entwurfs. Die Details dazu finden Sie hier.

Doch es gibt noch einige wichtige Änderungen im Detail. Die folgenden, neuesten Änderungen sollten Sie kennen:

1. »Elektronisches Zugangsrecht« der Gewerkschaften

Der Anteil der Beschäftigten, die ortsungebunden oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, wächst. Diese sind für die Gewerkschaften über Aushänge am »schwarzen Brett«, durch Schreiben per Hauspost oder Ansprache in der Dienststelle nicht mehr wirklich zu erreichen. Daher erhalten Gewerkschaften neben dem herkömmlichen Zugangsrecht ein elektronisches Zugangsrecht, d.h. sie können im Intranet der Dienststelle auf ihre Informationsangebote verweisen.

2. Personalratssitzungen

  • Nunmehr wird klargestellt, dass die Sitzungen des Personalrats grundsätzlich als Präsenzsitzungen (d.h. unter physischer Anwesenheit der Mitglieder vor Ort) stattfinden sollen.
  • Konkreter gefasst sind auch die Voraussetzungen, wann Sitzungen von diesem Grundsatz abweichend als reine Video- oder Telefonkonferenz oder in Mischform (Präsenz- und Video-/Telefonkonferenz) stattfinden können: Neu ergänzt ist, dass der Durchführung als Videokonferenz oder Telefonkonferenz nicht nur ein Viertel der Mitglieder der Personalratsmitglieder widersprechen können, sondern auch die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter einer Gruppe.
  • In das Gesetz ausdrücklich neu aufgenommen ist auch die Feststellung, dass der Personalrat entscheidet, in welcher Form eine Personalratssitzung stattfindet, nicht die Dienststelle.

3. Beschlussfassung

Die Beschlussfassung im elektronischen Verfahren kann in der Geschäftsordnung niedergeschrieben werden. Um die Präsenzsitzung als vorrangige Sitzungsform zu schützen, ist diese Art der Beschlussfassung nur möglich, wenn kein Mitglied des Personalrats widerspricht.

4. Onlinesprechstunden des Personalrats

Der Personalrat kann seine Sprechstunden auch als Onlinesprechstunden durchführen – so ist gewährleistet, dass auch die Beschäftigten in weit entfernten Dienststellen den Personalrat erreichen können.

5. Personalversammlungen als Videokonferenz

Grundsätzlich findet die Personalversammlung nach wie vor als Präsenzveranstaltung statt. Doch mit der Neuregelung ist jetzt auch endlich im Gesetz geregelt, was in vielen Dienststellen längst Praxis war: Die Personalversammlung darf – in Einvernehmen mit der Dienststellenleitung – per Videokonferenz in Nebenstellen oder Teile der Dienststelle übertragen werden. Allerdings soll die Liveübertragung nur lokal in andere Dienststellenteile, aber nicht ortsungebunden ins Homeoffice oder bei Dienstreisen erfolgen.

6. Einigungsstellensitzung

Auch die Einigungsstelle darf optional in Form von Video- oder Telefonkonferenzen verhandeln und entscheiden. Auch hier gilt aber, dass die Präsenzverhandlung unter Anwesenheit vor Ort der Regelfall ist.

7. JAV

  • Entgegen dem vorangegangenen Entwurf bleibt die Doppelmitgliedschaft in Personalrat und JAV zulässig. Nicht zulässig ist dagegen eine doppelte Stimmabgabe: Ist also ein Personalratsmitglied, das gleichzeitig Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, zu einem Tagesordnungspunkt stimmberechtigt, darf das Stimmrecht nur einmal ausgeübt werden.
  • Neu ist, dass die Dienststellenleitung mit der JAV ein eigenes Halbjahresgespräch führen sollen. Die JAV ist also nicht mehr nur auf die Teilnahme an den Monatsgesprächen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung beschränkt.

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Wenn Sie die geänderten Regelungen im BPersVG schnell finden wollen, empfehlen wir die Synopse von Dr. Eberhard Baden – dort sind alte und neue Regelungen im Wortlaut inkl. aller Änderungen übersichtlich gegenübergestellt.

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