Lohn und Gehalt

Bundestag beschließt Tankrabatt und Entlastungsprämie

27. April 2026
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Quelle: www.pixabay.com/de

Der Bundestag hat am 24.4.2026, den sogenannten »Tankrabatt« sowie eine steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte beschlossen. Der Tankrabatt ist als auf zwei Monate befristete Absenkung der Mineralölsteuer ausgestaltet, die Entlastungsprämie von 1.000 Euro können Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei bis 30.6.2027 an ihre Beschäftigten zahlen.

Beide Maßnahmen sollen insbesondere die Beschäftigten in Deutschland bei den in Folge des Irankriegs rapide gestiegenen Benzin- und Energiekosten entlasten.

»Tankrabatt« - Befristete Senkung der Mineralölsteuer 

Die als Tankrabatt bekannte Gesetzesinitiative von Union und SPD sieht eine vorübergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent vor. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in der Vorlage. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro.

Für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz, BT-Drucksache 21/5321 in der Ausschussfassung votierten in namentlicher Abstimmung 451 Abgeordnete, dagegen stimmten 134 Parlamentarier. Es gab eine Enthaltung. 

Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber

Gleichzeitig machte das Parlament zudem den Weg frei für die Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig zahlen können. Diese Zahlung soll bis zum 30.6.2027 möglich sein. 

Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass »die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird«, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den von Union und SPD erarbeiteten den Gesetzentwurf umsetzt (BT-Drucksachen 21/4550, 21/4783 und 21/5531).

Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Die Regelung war als Änderung zu einem Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eingeführt worden, mit dem das Beratungsangebot zur Steuererklärung erweitert und vereinfacht werden soll.

Quelle:

Bundestag.de, Meldung vom 24.4.2026

© bund-verlag.de (ck)

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