Arbeitsschutz

Gut vorbereitet auf die nächste Hitzewelle

11. Juni 2026
Sommer Hitze Thermometer
Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Gerd Altmann

Am 11. Juni 2026 findet der bundesdeutsche Hitzeaktionstag statt. Von Hitzewellen sind nicht nur Kinder, ältere und kranke Menschen betroffen, sondern auch Millionen Beschäftigte, die im Freien oder in stark aufgeheizten Innenräumen arbeiten. Bei der Durchsetzung wichtiger Schutzmaßnahmen sind Betriebsräte am Zug.

Rechtzeitige Vorkehrungen gegen Hitze sind für die Gesundheit der Beschäftigten unverzichtbar. Steigen die Temperaturen deutlich an, kann der Körper die zusätzliche Wärmebelastung nur noch eingeschränkt ausgleichen. Als Folge können Kreislaufprobleme, Konzentrationsstörungen oder andere gesundheitliche Beschwerden auftreten. Um dies zu vermeiden, sollten frühzeitig Maßnahmen getroffen werden, damit Beschäftigte geschützt sind.

Dabei kann der Personalrat eine entscheidende Rolle spielen: Personalräte verfügen über ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht (Initiativrecht) beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 80 Abs. 1 Nr. 16 BetrVG). Das betrifft auch die Festlegung von Maßnahmen, die das Wohl der Beschäftigten bei Hitze sichern.

Temperaturgrenzen

Ab Temperaturen über 26 Grad im Schatten bei der Arbeit im Freien müssen zum Beispiel zur Gefahrenbegrenzung (Trink-) Pausen ermöglicht werden. Seit August 2025 gibt es zum Schutz bei Arbeit im Freien eine weitere Empfehlung vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA): Im Zuge des Klimawandels mit heißen Sommertagen hat die Empfehlung hohe Relevanz (Mehr dazu in: Gute Arbeit 5/2026, Hitze bei Arbeit im Freien, ab Seite 33).

In Innenräumen sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen ab einer Temperatur von 26 Grad umgesetzt werden; ab 30 Grad sind sie dann verpflichtend. Die Tabelle 4 im Abschnitt 4.4 der Technischen Regel für Arbeitsstätten »Raumtemperaturen« (ASR A3.5) zeigt hier beispielhaft verschiedene Maßnahmen. Wird sogar die 35-Grad-Grenze überschritten, darf der Raum ohne getroffene Maßnahmen (wie zum Beispiel Schutzkleidung) nicht mehr genutzt werden.

Wichtigste Sofort-Maßnahmen

Daher sollte der Personalrat schon vor der nächsten Hitzewelle mit dem Arbeitgeber über mögliche Schutzmaßnahmen sprechen, um gesundheitliche Schäden der Beschäftigten zu vermeiden.

Das sind die wichtigsten Sofort-Maßnahmen, die sich schnell umsetzen lassen:

1. Beschäftigte sensibilisieren

Beschäftigte sollten frühzeitig für Gefährdungen durch zu hohe Temperaturen sensibilisiert und über hitzeangepasstes Verhalten und Schutzmaßnahmen informiert werden.

2. Raumtemperaturen senken

Um eine angenehme Arbeitstemperatur in Innenräumen zu schaffen, sollte direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden. An den Fenstern angebrachte Rollos oder Jalousien können vor der Sonne schützen und dadurch die Temperaturen regulieren. Im Freien sind Sonnensegel oder mobile Pergolen empfehlenswert.
Zusätzlich hilft regelmäßiges und gezieltes Lüften in kühlen Morgen- und Nachtstunden, da es zu einer verbesserten Luftzirkulation und angenehmeren Temperaturen führt.

Auch das Homeoffice kann eine Option sein, um Hitze zu meiden. Regelungen diesbezüglich sollten während Hitzewellen flexibel anpassbar sein.

Wichtig: Im Homeoffice sind Beschäftigte selbst für Hitzeschutz und Temperaturregulierung verantwortlich. Etwas anderes gilt für Telearbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für Arbeitsplätze am Firmenstandort.

3. Besonders gefährdete Beschäftigte schützen

Vor allem ältere Beschäftigte, schwangere Frauen oder Mitarbeitende mit Vorerkrankungen leiden stärker unter hitzebedingten Beschwerden. Bei diesen Personengruppen ist der Einsatz in kühlen und hitzegeschützten Arbeitsräumen zu priorisieren. Hier sollten präventiv Maßnahmen geplant werden, und Personalräte sollten mit Beschäftigten und Arbeitgebern sprechen, um vorbereitet zu sein.

4. Arbeits- und Pausenzeiten anpassen

Während den besonders heißen Stunden des Tages (von 12 bis 16 Uhr) sollte vor allem körperlich anspruchsvolle Arbeit reduziert werden. Deswegen empfiehlt sich das Arbeiten zu kühlen Tageszeiten: Also am besten morgens oder abends. Wenn das nicht möglich ist, sollten kürzere Abkühlpausen eingeplant werden.

5. Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten

Durch die Hitze benötigt unser Körper mehr Wasser. Eine darauf angepasste Ernährung kann bei der Wasserversorgung helfen: Salate, Obst und Kaltschalen sind ideal bei heißen Temperaturen. Wenn nun auch Mensen und Kantinen dementsprechend kochen, fehlt nur noch eines: Zwei bis drei Liter Flüssigkeit am Tag! Gut geeignet sind Schorlen und Tees mit geringem Zuckergehalt, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen sollte.

6. Bekleidung und Sonnenschutz bereitstellen

Besonders bei der Arbeit im Freien sollte darauf geachtet werden, dass sich Beschäftigte mit Sonnencreme und Kopfbedeckungen vor der Hitze schützen. In Innenräumen ist die passende Kleidung jedoch auch nicht unwichtig: Mögliche Kleiderordnungen sollten angepasst werden, denn luftige und lockere (Leinen-)Kleidung sorgt für eine bessere Luftzirkulation und damit für bessere Abkühlung.

Diese und weitere Maßnahmen stehen im Mittelpunkt des alljährlichen Hitzeaktionstags, an dem Organisationen, Kommunen und Einzelpersonen bundesweit teilnehmen und klarmachen: Hitzewellen sind aufgrund des Klimawandels kein Einzelfall mehr, und bessere Anpassungen auf die neuen Gegebenheiten sind längst überfällig. Personalräte können hier eine wichtige Rolle zum Schutz ihrer Kolleginnen und Kollegen übernehmen.

© bund-verlag.de (esp)

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