Dringender Appell für Homeoffice

In dem in einer Videokonferenz gefassten Beschluss rufen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer die Unternehmen auf, ihren Beschäftigten angesichts der hohen Infektionszahlen »wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.«
Betrieblicher Arbeitsschutz in der Pflicht
Gleichzeitig betont die Politik die Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten. Sie müssen ihre Beschäftigten vor Infektionen schützen und betriebliche Hygienekonzepte den steigenden Infektionszahlen anpassen.
Ziel sei es unter anderem:
- nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden,
- allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen
- und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Sowohl beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch bei der Ausgestaltung der mobilen Arbeit haben Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung wichtige Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechte. Alle verfügbaren Infos für die Interessenvertretungen zu Corona, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz finden Sie auf den Infoseiten des Bund-Verlags unter https://www.bund-verlag.de/corona.
Geplante Maßnahmen im November
Die geplanten Maßnahmen sollen vorerst vom 2. bis 30. November 2020 gelten und zur Halbzeit, ca. zwei Wochen nach dem 2. November, überprüft werden. Sie umfassen Kontaktbeschränkungen für Treffen in der Öffentlichkeit und erhebliche Einschränkungen oder befristete Schließungen für viele Betriebe und Einrichtungen in Unterhaltung, Gastronomie, Kultur und Sportstätten. Dagegen sollen Schulen, Kindertagesstätten und der Einzel- und Großhandel aber unter Hygiene- und Sicherheitsauflagen geöffnet bleiben.
Die Beschlüsse der Bundesregierung und der Länder mit allen angeordneten Maßnahmen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.
Quelle:
Bundesregierung, Pressemitteilung Nr. 381/2020 v. 28.10.2020
© bund-verlag.de (ck)