Energiepauschale auch für Rentenbezieher

Wie berichtet, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Septembergehalt 2022 eine Energiepauschale von 300 Euro. Sie soll die in Folge des Ukraine-Kriegs rapide steigenden Gas- und Stromkosten ausgleichen.
Vor dem Hintergrund der Energiepreisentwicklung hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 3. September 2022 beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen.
Die Energiepreispauschale erhält, wer im September 2022 Anspruch auf
- eine Altersrente
- eine Erwerbsminderungsrente
- oder Witwen-/Witwerrente
der gesetzlichen Rentenversicherung hat und im Inland wohnt. Soweit eine Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezieht, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.
Kein Anspruch bei Waisenrente
Empfängerinnen und Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Bei diesen geht die Regierung davon aus, dass ihr Lebensunterhalt entweder über die Haushaltsgemeinschaft abgedeckt ist, oder sie die Pauschale in der Regel als Auszubildende, Studierende oder Fachschüler:innen selbst erhalten.
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 9.9.2022
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