Fast fünf Millionen Menschen erhalten mehr Mindestlohn
Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 waren von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026 deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen. Demnach lag knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis (rund 12 %) im April 2025 rechnerisch unterhalb des Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % beziehungsweise 275 Millionen Euro – angenommen, die betroffenen Beschäftigten erhielten zuletzt den Mindestlohn von 12,82 Euro.
Frauen und Beschäftigte im Gastgewerbe profitierten
Bei Frauen macht es sich bemerkbar, dass sie häufiger als Männer mit gering bezahlten Tätigkeiten ihr Einkommen verdienen. In rund 14 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöhte sich der Stundenverdienst, bei Männern waren es nur rund 11 %. Zudem lag in Ostdeutschland Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 14 % höher als in Westdeutschland mit rund 12 %. Über alle Bundesländer hinweg wies Sachsen mit knapp 15 % den höchsten Anteil, Bayern mit 10 % den geringste auf.
Branchen unterschiedlich stark betroffen
- Gastgewerbe, 47 %
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, 37 %
- Kunst, Unterhaltung und Erholung, 33 %
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, 1 %
Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen, und zwar auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 werden geschätzt maximal sieben Millionen Beschäftigungsverhältnisse von Mindestlohnempfänger*innen von der geplanten Erhöhung betroffen sein, das sind rund 18 % der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1.1.2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 % oder rund 315 Millionen Euro im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1.1.2026.
Methodische Hinweise: Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt.
Quelle
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 22.1.2026
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