Die psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastungen sind äußere, auf die Psyche wirkende Einflüsse. Am Arbeitsplatz können sie sich aus folgenden Faktoren ergeben:
- Arbeitsinhalt (Art und Umfang der Tätigkeit)
- Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitszeit und -intensität)
- Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Beleuchtung, Arbeitsmittel)
- Soziale Komponenten (Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten)
Ermitteln der Belastungen
Psychische Belastungen sind jedoch nur schwer greifbar. Anders als bei körperlichen Gefährdungen gibt es keine objektiven Kriterien zur Beurteilung, wie z.B. bestimmte Grenzwerte für Gefahrstoffe. Bei der Ermittlung ist daher besonders auf die Einbeziehung der Mitarbeiter zu achten, anonymisiere Fragebögen haben sich als wirksame Methode erwiesen.
7 Schritte zur erfolgreichen Gefährdungsbeurteilung
Verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber, der Betriebsrat hat jedoch mitzubestimmen – z.B. bei Maßnahmen zum Abbau der Belastungen. Der Betriebsrat sollte außerdem eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen, um ein betriebliches Verfahren zur psychischen Gefährdungsbeurteilung zu etablieren. Damit dieses erfolgreich ist, haben sich sieben Schritten bewährt:
- Schritt 1: Festlegen der zu beurteilenden Tätigkeiten
- Schritt 2: Ermitteln der Belastungen
- Schritt 3: Beurteilen der Belastungen
- Schritt 4: Entwickeln und Umsetzen von Maßnahmen
- Schritt 5: Kontrollieren der Wirksamkeit
- Schritt 6: Aktualisieren und Fortschreiben
- Schritt 7: Dokumentation
In der Ausgabe 7/2018 erklären wir Ihnen die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung ausführlich und stellen Maßnahmen zum Abbau der Belastungen vor. Eine Betriebsvereinbarung und ein Musterfragebogen liefern wertvolle Hilfen, um ein betriebliches Verfahren zum Umgang mit psychischen Belastungen festzulegen und die Belastungen der Beschäftigten zu ermitteln.
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