Künstliche Intelligenz

KI-Verordnung – Ab wann sind die Vorschriften verbindlich?

16. Juli 2024
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Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

Die EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI), auch als »Gesetz über Künstliche Intelligenz« bezeichnet, wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt allerdings nicht in einem Stück in Kraft. Für die einzelnen Regelungsfelder gelten unterschiedliche Umsetzungsfristen.

Am 12.7.2024 ist die lang erwartete Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über Künstliche Intelligenz) in das Amtsblatt der EU eingetragen worden. Damit ist die Textfassung sieben Monate nach der politischen Einigung endgültig.

Die Verordnung soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von KI in der EU zu schaffen, der sowohl die Sicherheit und Grundrechte der Bürger schützt als auch Innovationen fördert. Sie enthält strenge Anforderungen insbesondere für Hochrisiko-Anwendungen und verbietet den Missbrauch von KI-Systemen.

Geltendes Recht erst in zwei Jahren

Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, also ab dem 2. August 2026, vollständig anwendbar sein. Einige spezifische Regelungen, wie das Verbot von KI-Systemen mit unannehmbaren Risiken, werden bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also zum 2. Februar 2025 wirksam.

Die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) tritt nach Art. 113 KI-VO am 1. August 2024 in Kraft (Satz 1) und wird ab dem 2. August 2026 gelten (Satz 2).

Abgestuftes Inkrafttreten

Bereits ab dem 2. Februar 2025 werden die Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) der KI-VO anwendbar (Satz 3 lit. a)).

  • Gemäß Artikel 56 KI-VO müssen die Praxisleitfäden spätestens am 2. Mai 2025 fertig sein.
  • Ab dem 2. August 2025 werden gelten:
    • die Kapitel III Abschnitt 4 (Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen),
    • Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck),
    • Kapitel VII (Governance)
    • und Kapitel XII (Sanktionen)
    • sowie Art. 78 (Vertraulichkeit) gelten (Satz 3 lit. b)), mit Ausnahme des Art. 101 (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck).
  • Erst ab dem 2. August 2027 werden Art. 6 Abs. 1 (Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme) und die entsprechenden Pflichten nach der KI-VO anwendbar.

Amtliche deutsche Übersetzung

Der deutschsprachige Text der Verordnung ist mit den anderen Übersetzungen im EU-Gesetzgebungsportal EUR-LEX verfügbar: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz  

© bund-verlag.de (ck)

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