Knieverletzung beim Basketball ist kein Arbeitsunfall
Das war der Fall
Ein Schiffsarzt hatte sich während des Endspiels eines freiwilligen Basketballturniers für Crewmitglieder auf einem Kreuzfahrtschiff am Knie verletzt. Weil das Turnier arbeitgeberseitig organisiert war, ging der Kläger von einem Arbeitsunfall aus. Als Schiffsarzt sei er auch in seiner Freizeit in ständiger Bereitschaft. Außerdem habe sich mit dem besonders rutschhemmenden Bodenbelag der Sporthalle eine schiffstypische Gefahr verwirklicht.
Das sagt das Gericht
Das Sozialgericht (SG) Hannover sah das anders: Es fehlte der ausreichende Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Schiffsarzt. Zum Unfallzeitpunkt erbrachte er weder eine geschuldete Haupt- oder Nebenpflicht aus seinem Beschäftigungsverhältnis als Schiffsarzt noch durfte er annehmen, dass er eine solche Pflicht beim Basketballspielen erfüllen würde.
Das Turnier sei auch weder als versicherter Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzusehen. Es hatten lediglich rund zehn Prozent der Beschäftigten teilgenommen.
Auch eine besondere schiffstypische Gefahr habe sich nicht verwirklicht. Der in der Sporthalle verwendete rutschhemmende Bodenbelag stelle keine Besonderheit dar, die den Unfall wesentlich geprägt habe. Vergleichbare Bodenverhältnisse könnten auch in Sporthallen an Land bestehen – es sei daher beim Verletzungsverlauf vom allgemeinen Lebensrisiko auszugehen.
Quelle
Aktenzeichen S 58 U 169/23
Pressemitteilung vom 5.6.2026