Gesetzgebung

Koalitionskommission legt Reformpaket vor

02. Juli 2026
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©Bundesregierung/Sandra Steins

Beschäftigungssicherung, Steuerentlastung, Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – das sind drei der Ziele, welche das große Reformpakt der Bundesregierung erreichen soll.

Am späten Abend des 1. Juli 2026 war es soweit: die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD hatten sich auf einen 34-Punkte-Plan geeinigt, der die Konjunktur voranbringen und den Arbeitsmarkt stabilisieren soll – ein »Programm für Aufschwung und Beschäftigung«, nennt die Bundesregierung dieses Papier.  

Die Reaktionen folgten prompt und natürlich enthielten sie Kritik, aber auch Lob, unter anderem von Gewerkschaftsseite. »Viele der Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses sind richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung. Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich der konstruktive Dialog mit den Sozialpartnern lohnt«, sagte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Yasmin Fahimi.  

So begrüßt der DGB in seiner Pressemitteilung ausdrücklich, „dass insbesondere kleine und mittlere Einkommen gezielt gestärkt werden“ und den erweiterten Spielraum für flexible tarifliche Regelungen und Beschäftigungssicherung. »Dass die Politik diesen Vorschlag des DGB aufgreift, zeigt: Gewerkschaftliche Expertise zählt, und wir dringen mit unseren Hinweisen durch«, so Fahimi dazu.  

Auch die Erhöhung der Arbeitnehmer-Pauschale um 200 Euro ist aus Sicht des DGB ein »richtiges Signal«. Die Kritik des gewerkschaftlichen Dachverbandes richtet sich hingegen vor allem gegen die Regierungspläne für eine Erweiterung sachgrundloser Befristungen und zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung bei gleichzeitiger Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen früher einzureichen. 

Das sind die wichtigsten von der Koalition vorgesehenen Maßnahmen für Beschäftigte im Einzelnen, geordnet nach Kernbereichen: 

1. Rente

Alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission sollen bis Ende 2026 in einem Gesetzespaket umgesetzt werden.  

2. Steuern

Zum 1. Januar 2027 wird die Einkommenssteuer reformiert, um insbesondere Familien mit Kindern zu entlasten. Vorgesehen sind unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages sowie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes für zu versteuernde Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent.  

Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung wird erleichtert. In einem ersten Schritt soll bis Januar 2027 unter anderem die vorausgefüllte, digitale Steuererklärung kommen. Auch die Nutzung der Identifikationsnummer durch Sozialversicherungsträger soll erleichtert werden.  

3. Arbeitsmarkt

Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden zum 1. Januar 2027 für Stundenlöhne bis 75 Euro angehoben. Gleichzeitig fallen für den steuerfreien Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrags keine Beiträge für die Rentenversicherung an – bisher lag die Grenze generell bei 25 Euro.  

Sachgrundlose Befristungen sollen erleichtert werden, und zwar für alle Beschäftigten, die bis Ende 2030 einen Arbeitsvertrag erhalten. Befristungen können in diesem Rahmen maximal 48 Monate umfassen und bis zu sechsmal verlängert werden. Die Schriftformerfordernis wird ab Januar 2027 aufgehoben.  

Für Höherverdienende mit Einkommen ab rund 180.000 Euro wird ab Januar 2027 das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erleichtert. Der klassische Kündigungsschutz entfällt zugunsten spezieller Abfindungsregelungen.  

Generell werden Abfindungen künftig steuerlich bevorzugt, um Jobwechsel attraktiver zu machen.  

Jugendliche ohne Schulabschluss sowie Jugendliche ohne Ausbildung sollen mit dem Programm »Zweite Chance« schneller und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.  

Im Rahmen der Arbeitsmarktmaßnahmen will die Bundesregierung Beschäftigte verpflichten, ab dem ersten Krankheitstag (nicht mehr ab Tag 4) eine AU-Bescheinigung (Krankmeldung) vorzulegen. Telefonische Krankschreibungen sollen abgeschafft werden.  

Von Gewerkschaftsseite besonders begrüßt wird die Aufforderung der Bundesregierung an die Tarifvertragsparteien, in krisengeschüttelten Wirtschaftsbereichen wie der Automobilindustrie in den Dialog zu gehen, um bis Mitte Oktober 2026 konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, die die Wettbewerbsfähigkeit und Krisenfestigkeit der jeweiligen Branche erhöhen. Außerdem sollen sie Vorschläge erarbeiten, wie abweichende Regelungen von geltenden Gesetzen auf Tarifvertragsebene verbindlich festgelegt werden können. Dies betrifft auch den Bereich des Arbeitsrechts, so die Themen Arbeitsschutz und die Befristung von Arbeitsverträgen (s. o.).  

4. Wachstum und Gerechtigkeit

Dieser Themenkomplex umfasst unter anderem geplante Maßnahmen zur Förderung von Zukunftstechnologien wie KI. Dazu zählen etwa die Idee, die  Attraktivität von Rechenzentren für Kommunen mit Blick auf Gewerbesteuereinnahmen zu steigern, sowie Datenschutzerleichterungen auf EU-Ebene für Vereine, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen.  

Darüber hinaus will die Bundesregierung beispielsweise einen Aktionsplan gegen „Sozialleistungsmissbrauch“ entwickeln und durch neue Abkommen den Außenhandel stärken und unfairen (internationalen) Wettbewerb einschränken.  

5. Bürokratieabbau

Die Bundesregierung will im großen Stil Bürokratie für Unternehmen abbauen und unter anderem Berichtspflichten an staatliche Stellen pauschal aufheben – nur, wo entsprechende Pflichten absolut erforderlich sind, sollen diese (gesetzlich geregelt) aufrechterhalten beziehungsweise eingeführt werden. So soll rund ein Viertel aller aktuell existierenden Berichtspflichten wegfallen.  
 
Die Bestellung Betrieblicher Beauftragter wie zum Beispiel Sicherheitsbeauftragter soll, wie es heißt, stärker »in die Verantwortung von Unternehmen gelegt« übergehen und an EU-Vorgaben ausgerichtet werden, nicht mehr an den strengeren nationalen Regelungen.(Mehr dazu in der Fachzeitschrift »Gute Arbeit« 12/2025 im Beitrag »DGB: Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar«)

© bund-verlag.de (mst)

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