Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld wegen Corona-Virus

25. Februar 2020
Agentur für Arbeit, Bundesagentur, Arbeitsagentur
Quelle: www.pixabay.com/de (succo)

Das Corona-Virus und die dagegen ergriffenen Schutzmaßnahmen wirken sich auch auf Import und Export aus. Erleiden Firmen in Deutschland deshalb Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich – so die Bundesagentur für Arbeit.

Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit für Baden-Württemberg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass es durch die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus in China auch in Baden-Württemberg bereits zu Auftragsengpässen gekommen ist. Aus diesem Anlass stellt die Bundesagentur klar, dass Betriebe in solchen Fällen Kurzarbeit anmelden können, wodurch den Beschäftigten Kurzarbeitergeld zusteht.

In der Pressemitteilung heißt es:

»Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.

Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) und Videoanleitungen finden sie auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen.

Darüber hinaus stehen die Agenturen für Anfragen und Beratungen zur Verfügung. Die Nummer der Servicehotline für Arbeitgeber lautet 0800 45555 20

Quelle:

Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Presseinfo Nr. 8 vom 6.2.2020

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