Mindestlohn

Mindestlohn von zwölf Euro im Bundestag beschlossen

08. Juni 2022
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Quelle: Pixabay.com | Bild Wilfried Pohnke (wir_sind_klein)

Der Bundestag hat die von der Ampelkoalition vereinbarte Erhöhung des Mindestlohns am 3. Juni 2022 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro angehoben wird. Zudem steigt die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro.

Mit dem Gesetz setzen die Ampelparteien die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto zwölf Euro je Zeitstunde um (Zum Bundeskabinettsbeschluss: Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf zwölf Euro, 24.2.2022).

Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die von der EU-Kommission als Orientierung für einen angemessenen Mindestlohn empfohlen wird.

Gleichzeitig steigt auch - wie vereinbart - die Entgeltgrenze für Minijobs von bisher 450 auf 520 Euro.

Damit verschieben sich ab 1. Oktober 2022 auch die Grenzen für Beschäftigungen im Übergangsbereich, der dann zwischen 520,01 Euro und 1600 Euro liegen wird.

Mindestlohnerhöhungen 2022

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worde. Ende 2021 lag der Betreag bei 9,60 Euro und wurde zuletzt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro angehoben. Vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 wird er bei 10,45 Euro liegen - die neueste Anhebung auf zwölf Euro gilt dann bis Ende 2023.

Ab 2024 entscheidet wieder die Kommission

Nach dieser Erhöhung des Mindestlohns durch Gesetz entscheidet wieder die Mindestlohnkommission über künftige Anhebungen, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Die Mindestlohnkommission soll die Höhe des Mindestlohns frei von politischer Einflussnahme alle zwei Jahre neu festlegen. Der derzeitige Vorsitzende ist der Jurist Jan Zilius, der u.a. von 1980 bis 1990 Justitiar der IG Bergbau + Energie (Vorgängerin der IG BCE) war.

Der Kommission gehören dem Vorsitzenden je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an. Die Bundesregierung setzt den Vorschlag der Mindestlohnkommission dann durch eine Verordnung verbindlich um.

© bund-verlag.de (ck)

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