Eilmeldung

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommt europaweit

14. Mai 2019 Arbeitszeit, Zeiterfassung
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Quelle: © Digitalpress / Foto Dollar Club

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber verpflichten, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Diese Verpflichtung der Arbeitgeber ergibt sich nach Auffassung der Richter in Luxemburg nicht nur aus nationalem Recht, sondern unmittelbar aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG vom 4.11.2003).

Nur mit einem System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Die Entscheidung des EuGH erging aufgrund der Klage einer Gewerkschaft in Spanien gegen die dortige Tochtergesellschaft der Deutschen Bank.

Das Unternehmen hatte sich geweigert, die täglichen Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.

Wie berichtet, hatte in diesem Verfahren im Februar schon der zuständige Generalanwalt beim EuGH für eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung votiert (Meldung vom 8.2.2019).

Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Bisher ist noch nicht für alle Branchen oder Unternehmen eine systematische Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

EuGH (13.05.2019)
Aktenzeichen C-55/18
EuGH, Pressemitteilung vom 14.5.2019
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