5 Tipps gegen psychische Belastung durch KI

24. September 2026
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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Arbeit kann zur Entlastung führen, aber auch einen Stressfaktor darstellen. Dieser Zwiespalt wird dadurch deutlich, dass immer mehr Arbeitgeber KI einführen, gleichzeitig aber immer mehr Beschäftigte eine psychische Belastung dadurch verspüren. Wie können Betriebs- und Personalräte gegen psychische Belastung durch KI vorgehen? Wir geben fünf Tipps!

1. Gefährdungsbeurteilung veranlassen

Bei der Einführung von KI durch den Arbeitgeber muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um die möglichen Gefahren für jeden Arbeitsplatz zu analysieren und Gegenmaßnahmen festzulegen. Dazu ist der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet.

2. Digitalisierung mitgestalten

Betriebs- bzw. Personalräte müssen ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechterechte aktiv nutzen. Eine hohe Bedeutung kommt dabei der rechtzeitigen und umfassenden Gewinnung von Informationen zu, um KI-Anwendungen qualifiziert beurteilen zu können. Den Betriebs- bzw. Personalräten müssen alle wichtigen Tatsachen, Einschätzungen und Bewertungen zugänglich gemacht werden. Im Anschluss daran ist es empfehlenswert, wenn Betriebs- bzw. Personalräte eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung bezüglich KI-Anwendungen mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dadurch können klare Richtlinien geschaffen werden, an die der Arbeitgeber gebunden ist.

3. Gute Einführung neuer Technologien

Viele Beschäftigte plagt der Gedanke, durch KI ersetzt zu werden. Diese Ängste müssen ernst genommen werden, um eine gesunde Arbeitsatmosphäre zu kreieren. Das erfordert eine transparente Aufklärung darüber, bei welchen Tätigkeiten die KI unterstützen kann und was dies für bisherige Arbeitsabläufe bedeutet. Durch KI können beispielsweise lästige Routinearbeiten entfallen, wodurch Beschäftigte sich Zeit und Nerven sparen können. Eine gute Einführung von neuen Technologien kann somit sogar gesundheitsfördernd sein, da Stressfaktoren reduziert werden.

4. Präventionsmaßnahmen ergreifen

Der Betriebs- bzw. Personalrat kann Präventionsmaßnahmen ergreifen, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten aktiv zu fördern. Es sollten im Betrieb bzw. in der Dienststelle Schulungen angeboten werden, die sowohl einen kompetenten als auch kritischen Umgang mit der KI vermitteln.  Daran anschließend ist auch an Weiter- und Fortbildungen zu denken. Zudem kann vor Einführung einer neuen Technologie eine Art Testmöglichkeit eingerichtet werden. So können sich Beschäftigte ausprobieren und mit den neuen Anwendungen unverfänglich vertraut machen.

5. Fokus auf menschliche Kompetenzen setzen

Es ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine KI nicht in der Lage ist, kritisch zu denken, zu kommunizieren und emotionale Intelligenz zu zeigen. Diese Fähigkeiten sind allerdings essenziell für ein gutes Arbeitsumfeld.

© bund-verlag.de (lr)

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