Gesetzentwurf

Recht auf Homeoffice soll garantiert sein

06. Oktober 2020 Mobiles Arbeiten
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Quelle: © littlestocker / Foto Dollar Club

Dass Beschäftigte auch im Homeoffice den Laden am laufen halten können, haben die vergangenen Monate gezeigt. Jetzt möchte Arbeitsminister Hubertus Heil einen Anspruch von 24 Tagen mobiler Arbeit je Jahr gesetzlich regeln – und bekommt Gegenwind von der Arbeitgeberseite. Die sieht die neu gewonnene Flexibilität in Gefahr.

»Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen.« So steht es im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU auf Seite 41 geschrieben, und daran hält sich der Arbeitsminister. Der Entwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes liegt derzeit zur Prüfung im Kanzleramt, macht danach die Runde durch die Ministerien.

Gesetzlicher Anspruch kann erweitert werden

Bislang ist darin unter anderem ein Anspruch auf Homeoffice vorgesehen. »Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen. Wichtig: Der Gesetzentwurf bezieht sich laut BMAS auf regelmäßige, also planmäßig wiederkehrende mobile Arbeit, worunter das Arbeiten im Homeoffice in der Regel fällt. »Hierfür soll mit dem Gesetzentwurf ein zeitgemäßer Rahmen gesetzt werden. Ziel sind Vereinbarungen auf Augenhöhe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die dank klarer Regeln mobile Arbeit fördern und einen Schutz gegen die Entgrenzung der Arbeit bieten. Gleichzeitig wird ein wirkungsvoller Arbeitsschutz und ein verbesserter Schutz durch die Unfallversicherung bei mobiler Arbeit angestrebt«, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten natürlich individuell, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, mehr vereinbaren, hat Arbeitsminister Heil (SPD) der Bild am Sonntag verraten.

Aktuell existiert kein Anspruch auf Homeoffice für Beschäftigte. Entweder vereinbaren sie das Arbeiten von zu Hause aus mit dem Arbeitgber oder der Betriebsrat oder Personalrat strebt eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung an.  

Heils Vorstoß bleibt nicht ohne Kritik aus den Reihen des Koalitionspartners. Hermann Gröhe, der für die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zuständige stellvertretende Chef der Unionsfraktion, fürchtet, dass die entstandene Experimentierfreude von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch einen Rechtsanspruch gefährdet werden könnte, wie er der Rheinischen Post sagte.

Ganz anders bewertet ein Gutachten die Situation, das in Auftrag von Heils Ministerium entstanden ist und das aktuelle Untersuchungen und Umfragen zum Homeoffice ausgewertet hat. Demnach zeichne sich ab, dass die Arbeit im Homeoffice auch nach der Pandemie ein Baustein im Arbeitsleben für breitere Beschäftigtengruppen bleibe.

Diese Position vertreten auch die Gewerkschaften, wie aus der Stellungname des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann deutlich wird. »Der geplante Anspruch auf Home Office ist ein wichtiger Meilenstein für die Arbeit der Zukunft«, so Hoffmann, der jedoch betont, dass zwei Tage im Monat nicht genug seien. Ein deutlicher Fortschritt sei hingegen die vorgesehenen Gestaltungsoptionen für Tarifvertrags- und Betriebsparteien, womit weitergehende und bessere Regeln vereinbart werden könnten sowie das vorgesehene Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten bei der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit.

Studie zeigt: Beschäftigte wollen Homeoffice

Klar ist: Arbeitnehmer möchten künftig mehr Zeit im Homeoffice verbringen, sofern das mit ihrer Arbeit vereinbar ist. Eine Befragung des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt) hat ergeben, dass 69 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich auch nach der Coronakrise mehr Homeoffice als zuvor wünschen. Sie zeigt aber die Befürchtung der Beschäftigten: Mehr als die Hälfte ist besorgt, ob der Arbeitgeber die während Corona eingeführte flexiblen Regelungen erhalten wird. Hierbei könnte das Mobile-Arbeit-Gesetz unterstützende Wirkung entfalten.

Auch die Hans-Böckler-Stiftung hat mehr als 6000 Erwerbstätige zu ihren Erfahrungen und ihrer Einschätzung zum Homeoffice befragt. Von den Befragten, die zum Befragungszeitpunkt Ende Juni zumindest teilweise mobil arbeiteten, gaben 77 Prozent an, dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch Homeoffice verbessert. Allerdings hatten sechs von zehn Befragten auch den Eindruck, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen. 37 Prozent gaben an, im Homeoffice mehr Wochenstunden zu arbeiten.

Ein Problem, das immer wieder in Zusammenhang mit Homeoffice auftaucht, ist die Entgrenzung der Arbeitszeit. Auch im Homeoffice gelten die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit und natürlich das Arbeitszeitgesetz. Der Plan des Arbeitsministers soll eine digitale Stechuhr vorsehen, die verhindern soll, dass Arbeiten im Homeoffice die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem zu sehr verschwimmen lässt. Gut so, denn schließlich steht auch im heimischen Büro der Gesundheistschutz der Mitarbeiter weit oben auf der Agenda.  

Alle wichtigen Informationen zum Homeoffice in Corona-Zeiten finden Sie hier! 

© bund-verlag.de (mst)

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