Schichtarbeit

Schichtarbeit mit mehr Ruhepausen

06. August 2018 Arbeitszeit, Arbeitsschutz
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Quelle: industrieblick_Dollarphotoclub

Es ist Zeit, Schichtarbeit besser zu gestalten, denn das Arbeiten gegen die innere Uhr setzt der Gesundheit ganz schön zu. In den Betrieben tut sich zu wenig. Warum und wie Betriebsräte die Schichtpläne umbauen sollten – weniger Nachtarbeit, mehr Ruhepausen –, erklärt Dr. Klaus Heimann in »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2018 in seinem Beitrag »Gesünder in Schichten arbeiten«.

Rund 16 Prozent aller abhängig Beschäftigten arbeiten ständig oder regelmäßig im Schichtbetrieb, davon knapp 10 Prozent auch nachts. Und ihre Zahl wächst: 2005 waren 4,6 Millionen, zehn Jahre später 5,6 Millionen Beschäftigte Schichtler. Arbeitszeiten in der Nacht entsprechen nicht dem Biorhythmus. Zu „nachtschlafender Zeit“ steigt die Unfallgefahr. Schichtarbeiter sind häufiger übergewichtig und haben öfter Gesundheitsprobleme.

Zu den häufigsten Beschwerden gehören allgemeine Müdigkeit und Mattigkeit, Schmerzen in Rücken, Nacken und Schultern sowie nächtliche Schlafstörungen und körperliche Erschöpfung. Allein unter diesen Symptomen leiden zwischen 70 bis 80 Prozent der Befragten. Hinzu kommt insbesondere bei Beschäftigten mit Nachtschichten ein erhöhtes Risiko von Herz-Kreislauf- und Magen-Darm-Erkrankungen sowie psychische Belastungen.

Höhere Belastungen durch Nachtarbeit

Je länger die Schichtarbeit andauert, umso belastender ist sie: Nach über 20 Jahren müssen zwei Drittel der Befragten bis an ihre Leistungsgrenze gehen, in den ersten fünf Jahren sind es 42 %. Kommt Nachtarbeit hinzu, steigen Leistungsdruck und Gesundheitsbeschwerden nochmal deutlich an: Befragte im Dreischichtbetrieb gaben bei 22 abgefragten Beschwerden in 20 Fällen höhere Belastungen an als ihre Kollegen in Früh- und Spätschicht.

Und besonders erschreckend: Im Vergleich zu früheren Erhebungen zur Schichtarbeit weist eine aktuelle Studie der IG Metall und der Hans-Böckler-Stiftung für Baden-Württemberg höhere negative Gesundheitsfolgen aus. So sind zum Beispiel Schlafstörungen und körperliche Erschöpfungszustände deutlich mehr verbreitet als bislang angenommen. Jeder zweite Befragte geht davon aus, dass er seine Arbeit nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter ausüben kann. Bei Beschäftigten, die 21 Jahre und länger Schicht arbeiten, sind es sogar 58 %.

BAG stärkt Betriebsräte

Anwälte für bessere Schichtarbeit könnten die Geschäftsführung und der Betriebsrat sein. Betriebsräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt erneut die Rechte von Betriebsräten beim Einsatz von Beschäftigten in Schichtarbeit gestärkt (BAG 22.8.2017 - 1 ABR 3/16; 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16, Anmerkung dazu in AiB 4/2018, Seite 62).

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst, nach Auffassung der Erfurter Richter, über die Erstellung und Ausgestaltung von Schichtplänen hinaus, auch die Festlegung des Personenkreises. Dies gilt gleichermaßen für die Stammbelegschaft als auch für neu eingestellte Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber lehnte es ab, bei Neueinstellungen, vor dem erstmaligen Einsatz der Beschäftigten, die Zustimmung der Betriebsräte für die Zuordnung zu den Schichtplänen einzuholen. Wie bereits in den Vorinstanzen haben sich die Betriebsräte mit ihrer Meinung auch beim 1. Senat des BAG durchgesetzt. Arbeitgeber sind verpflichtet, auch im Falle der Einstellung von Beschäftigten, vor dem ersten Einsatz die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen.

Gestaltungsauftrag auch annehmen

Auf Einhaltung der Mitbestimmungsrechte zu pochen, ist für den Betriebsrat auch nicht immer einfach, aber weniger komplex als ergonomische Leitplanken in den Schichtbetrieb einzuziehen. Die Beraterinnen, Anna Arlinghaus und Yvonne Lott, von Ximes in Wien zeigen Betriebsräten mit ihrer Arbeitshilfe »Schichtarbeit gesund und sozialverträglich gestalten«, erstellt für Hans-Böckler-Stiftung, wie Schichtarbeit verträglicher gestaltet und wie die Risiken abzumildern sind. Ihre Botschaft: Durch eine gesunde und sozialverträgliche Arbeitszeitgestaltung lassen sich Beeinträchtigungen der Schichtarbeit minimieren.

Auf einer Tagung der IG Metall zur Schichtarbeit in Frankfurt forderte, Dr. Wolfgang Schweflinghaus, Arbeitspsychologe vom Medizinisch-Psychologisches Institut des TÜV Nord Dortmund, die Betriebsräte auf: »Auch wenn neue Schichtpläne in den Betrieben in der Regel keine Begeisterungsstürme auslösen, sollten die Arbeits- und Gesundheitsschützer sowie die Betriebsräte die Debatte anstoßen und die Beschäftigten mit Aufklärung, Fachvorträgen und Information ins Boot holen.«

Mehr Argumente für Betriebsräte, das Thema anzugehen und elf Tipps zur besseren Gestaltung von Schichtarbeit, erfahren Sie in dem Beitrag von Dr. Klaus Heimann in der AiB 7-8/2018 ab Seite 25.

© bund-verlag.de (ems)

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