Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindert als Beamter tätig

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Quelle: © Gerhard Seybert / Foto Dollar Club

Der Öffentliche Dienst gilt gerade für Menschen mit Behinderung als auf Fairness und Inklusion bedachter Arbeitgeber. Aber auch Beamte und Bewerber für die Beamtenlaufbahn brauchen Schutz bei gesundheitlichen Einschränkungen. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 6/2019 lesen Sie, welche Vorschriften gelten und welche Handlungmöglichkeiten die SBV hat.

Das Grundgesetz garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 Abs. 2 GG). Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigten Zugang erhalten, wenn der Dienstherr die »nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung« geeignetsten Bewerber auswählt, gelten im Prüfungs-, Beamten- und Laufbahnrecht bestimmte Sonderregeln.

Ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit begründet, haben schwerbehinderte Beamte die gleichen Rechte nach dem SGB IX wie Arbeitnehmer, etwa den Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung und berufliche Entwicklung (§ 164 Abs. 4 SGB IX) oder der Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Werden Beamte an private Unternehmen gestellt oder abgeordnet, sind auch der Betriebsrat und die SBV des Einsatzbetriebs für sie zuständig.

In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« erläutert Sebastian Baunack, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitverfasser des BPersVG-Kommentars für die Praxis (10. Auflage 2019), welche besonderen Vorschriften für schwerbehinderte Stellenbewerber und Beamte gelten und wie Personalrat, SBV und Betriebsrat sie unterstützen können.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • welche Anforderungen an die körperliche Eignung für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber gelten
  • worauf Betriebsrat, Personalrat und SBV bei beamtenspezifischen Fragen achten sollten (Checkliste)
  • wie SBV und Personalrat schwerbehinderte Beamte bei dienstlichen Beurteilungen und in Beförderungsverfahren unterstützen können.

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Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Neues zur Rente wegen Erwerbsminderung
  • Nachteilsausgleiche bei Rundfunkbeitrag, Kfz-Steuer und Beförderung im Öffentlichen Nahverkehr
  • Die Merkzeichen aG und TBl im Schwerbehindertenausweis
  • Rechtsprechung: Wann die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung besteht (LAG Schleswig-Holstein, 13.9.2018)

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