Subunternehmen ignorieren Schutzgesetze für Beschäftigte
Hintergrund sind miese Arbeits- und Entgeltbedingungen für Beschäftigten sowie gravierende Rechtsverstöße. Diese Mängel lassen sich nicht allein tarifvertraglich ändern. Denn gerade nachgeschaltete Subunternehmen können sich – als (sehr) kleine Einheiten – erfolgreich vielen Regulierungsmöglichkeiten entziehen oder operieren in der »Grauzone«. Deshalb ist auch der Gesetzgeber gefordert, und zwar ähnlich wie in der Fleischwirtschaft: NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann forderte nach Kontrollen durch die Arbeitsschutzaufsicht seines Landes – in Übereinstimmung mit ver.di – ein Verbot von Werkverträgen für die gesamte Branche.
Ausgelaugte Beschäftigte
Die Arbeitskräfte der KEP-Branche sind bei jedem Wetter unterwegs. Manchmal gibt es beim Empfänger einen Fahrstuhl ins achte Stockwerk, der nicht immer funktioniert. Dann heißt es: Treppe rauf, Treppe runter. Paketbote ist ein Knochenjob, vor allem auf der »letzten Meile« der Zustellung. Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz verstoßen viele Subunternehmen und Sub-Sub-Firmen der Branche regelmäßig gegen gesetzliche Bestimmungen. Arbeitskräfte haben oft nicht einmal Handschuhe, eine Sackkarre und Sicherheitsschuhe.
NRW-Arbeitsschutzaufsicht war den Mängeln auf de Spur
Das bestätigt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) nach einer landesweiten Kontrollaktion, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Sommer 2025 durchgeführt hat. Rund 50 Aufsichtspersonen schwärmten aus, 57 Subunternehmen großer Unternehmen wurden kontrolliert, 225 Paketzustellerinnen und -zusteller befragt. Dabei wurden »strukturelle Missstände« beim betrieblichen Arbeitsschutz aufgedeckt, so der Bericht, der in mehr als der Hälfte der Subunternehmen »mangelhaft« war; bei gut einem Drittel war die Lage »verbesserungsbedürftig« und nur in wenigen Fällen »gut«. – Ein niederschmetterndes Ergebnis.
Wenig aussagekräftige Branchenzertifikate
Bei der Überwachungsaktion wurde auch kontrolliert, ob die verbandseigene Zertifizierung (PQ-Präqualifikation) nach dem Paketboten-Schutz-Gesetz (PaketbSG) Auswirkungen auf das betriebliche Arbeitsschutzhandeln hat. Das Prüfverfahren wird vom Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) selbst durchführt und hoch gelobt, bringt aber den Beschäftigten bisher erkennbar keine oder kaum Vorteile. Lediglich durch die Nachunternehmerhaftung infolge des Paketschutzgesetzes (PaketbSG) hat sich die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der »schwierigen Branche« etwas gebessert, wo ähnliche Missstände wie (früher) in der Fleischwirtschaft und am Bau beobachtet werden.
Hohe Relevanz der Branche, fast nur schlechte Arbeit
Mit dem wachsenden Online-Handel hat die KEP-Branche bei der wirtschaftlichen Bedeutung zugelegt. Aus Kapazitätsgründen gehen Paketdienste vermehrt dazu über, Aufträge an Subunternehmen zu vergeben. Die Schwarzarbeit und der Sozialversicherungsbetrug zulasten des Sozialsystems grassieren.
Im NRW-Untersuchungsbericht heißt es: Von den befragten Zusteller*innen gab jeder Fünfte an, mehr als zehn Stunden am Tag zu arbeiten, ein eklatanter Verstoß gegen das ArbZG. ver.di und DGB-Beratungsstellen berichten, dass häufige Rechtsverstöße der Arbeitgeber zulasten der Beschäftigten an der Tagesordnung sind, insbesondere im Arbeitsrecht und im Arbeitsschutz. Sub-Firmen nutzten Sprachbarrieren und Unsicherheiten beim Aufenthaltsstatus der Beschäftigten für ausbeuterische Machenschaften aus. Eine Befragung von ver.di-Beschäftigten der Branche förderte weitere Erkenntnisse zutage (…).
Weitere Informationen
Neugierig auf den gesamten Beitrag von Dr. Klaus Heimann? Nachlesen in »Gute Arbeit« 4/2026 (S. 26 ff.). Zum Titelthema der Ausgabe: Atypische Arbeitszeiten – Entlastung bei Nacht- und Schichtarbeit. Übersicht:
- F. Brenscheidt, Dr. L. Vieten, Dr. N. Backhaus: Nacht- und Schichtarbeit besser gestalten (S. 8 ff.).
- Dr. L. Brandt: Rechtsprechung – Drama: Unterschiedliche Zuschläge für Nachtarbeit (S. 14 ff.).
- Dr. L. Brandt: Nachtarbeit und Zuschläge – Nicht die Gesundheit »abkaufen« (S. 18 ff.).
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