Sozialpartnerschaft

Tariftreuegesetz von Bundeskabinett abgenickt

06. August 2025
betriebsrat-arbeitsschutz

Das Bundeskabinett hat das Tariftreuegesetz beschlossen. Das soll die Sicherung der Tarifautonomie gewährleisten und schädlichen Wettbewerb unterbinden. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz mittragen.

Künftig sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Bisher hatten nicht tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen oftmals einen Wettbewerbsvorteil, da sie beispielsweise zu einem geringeren Lohnniveauch beschäftigen konnten. Dementsprechend konnten Angebote zu günstigeren Konditionen vorgelegt werden.

Ziel des Tariftreuegesetzes ist es, den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten auzuschalten. Wer Vergaben des Bundes ausführt, muss künftig seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tariflich entlohnen.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, betont: »Das Tariftreuegesetz sorgt für fairen Wettbewerb, schützt gute Arbeitsbedingungen und stärkt die Tarifbindung. Damit unterstreicht es den Wert sozialpartnerschaftlicher Lösungen – sie sind ein Eckpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft und Grundlage für verteilten Wohlstand.«

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
  • Geltung ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.
  • Weiteres Verfahren: Das Gesetz soll nach dem Kabinettbeschluss im Bundestag beraten und noch im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: 

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6.8.2025

© bund-verlag.de (mst)

 

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