Urlaub – Fehler vermeiden

15. Januar 2025
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5 ANTWORTEN: Zu welchen Zeiten Urlaub genommen werden darf und wann ein Antrag auf Urlaub abgelehnt werden darf, wirft immer wieder Fragen auf. Hier sind fünf Fragen und fünf Antworten rund um Ihre Urlaubsrechte.

1. Können Beschäftigte den Jahresurlaub am Stück nehmen oder auf einzelne Tage splitten?

Der Jahresurlaub kann sowohl am Stück genommen als auch auf einzelne Tage aufgeteilt werden. Dabei müssen die Belange des Arbeitgebers und persönliche Belange berücksichtigt werden. Die konkrete Regelung erfolgt meist in Absprache mit dem Arbeitgeber. Nicht vereinbar mit dem Sinn des Erholungsurlaubs wäre es, den Jahresurlaub in etwa 15 kleine Zeitabschnitte übers Jahr verteilt zu nehmen. Auch Arbeitgeber können einen zweiwöchigen Urlaub nicht mit einem Tag zwangsweiser Anwesenheit unterbrechen, nur weil eine »dringende« Arbeit ansteht.

2. Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber dauerhaft keine Urlaubsanträge genehmigt bzw. ablehnt?

Wenn der Arbeitgeber einen Urlaub nicht bewilligt, vertritt die Rechtsprechung den Standpunkt, dass der Rechtsweg beschritten werden muss. Der Beschäftigte muss entsprechend Klage erheben. Vom Arbeitsgericht wird in diesen Fällen die Berechtigung des Grundes, warum der Arbeitgeber den Urlaub abgelehnt hat, genau geprüft. Sollten die vom ihm vorgetragenen Gründe den (hohen) Kriterien einer Verweigerung der Urlaubseinbringung nicht genügen, spricht das Arbeitsgericht aus, dass der Urlaub genommen werden kann.

3. Kann der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Urlaub kurzfristig zurückziehen?

Der Arbeitgeber kann einen bereits genehmigten Urlaub nur unter ganz eng definierten Grenzen nachträglich vor Urlaubsantritt widerrufen. Diese Möglichkeit beschränkt sich auf Situationen, die vollständig unvorhersehbar waren und die nicht anders gelöst werden können. Geschieht ein Widerruf des Urlaubs, hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten alle Schäden, die entstehen, zu ersetzen und nach der Behebung der Probleme zeitnah den Urlaub erneut zu gewähren.

4. Darf ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?

Diese Frage ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt: Untersagt ist jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, zu bestimmen, wie sich der Arbeitnehmer im Urlaub »erholt«. Eine Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ist gestattet, lediglich nicht eine dem Urlaubszweck widersprechende. Diese wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub genau die Arbeiten ausführt, welche er auch in der Arbeit vorzunehmen hat.

5. Dürfen Urlaubstage aufgrund von Betriebsferien vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden?

Der Arbeitgeber darf mit Zustimmung des Betriebsrats nach eigenem Ermessen bestimmte Zeiten als Betriebsurlaub ausweisen, da insofern ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist. Allerdings darf nicht über den ganzen oder fast den ganzen Urlaub vom Arbeitgeber disponiert werden, sondern maximal etwa über die Hälfte der Ansprüche, in manchen Branchen (Autohersteller) auch etwas mehr, beispielsweise drei Wochen.

Autor: Dr. Ewald Helml

Stand: Dezember 2024

DER BUND-VERLAG GEWÄHRLEISTET DIE RECHTSSICHERHEIT NUR BEI UNVERÄNDERTER ÜBERNAHME DES TEXTES.  

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