Video-Clip zur Arbeitszeit während Corona
15. Juni 2020

Die COVID-19-Arbeitszeitverordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Branchen das Abweichen von den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Das heißt z.B. täglich bis zu zwölf Stunden arbeiten und nur noch neun Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten.
Die Verordnung gilt befristet bis Ende Juni 2020. Aber wie lang darf die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit danach maximal sein? Was gilt für Sonntags- und Feiertagsarbeit? Und wie lange hat der Arbeitgeber – auch nach Ablauf der Verordnung – Zeit, die Mehrarbeit auszugleichen?
In unserem Video sehen Sie es:
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