Betriebsratswahl

Wann Stimmzettel bei der Betriebsratswahl ungültig sind

11. Februar 2026 Betriebsratswahl, Stimmzettel
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Quelle: Reinhard Alff

Stimmzettel bei der Betriebsratswahl können ungültig sein. Dann darf die Stimme nicht gewertet werden, sie ist »verschenkt«. Wann das der Fall ist, erfahrt Ihr hier.

Es muss eindeutig sein, welche Liste oder welche Kandidaten oder Kandidatinnen der oder die Wahlberechtigte bei der Betriebsratswahl gemeint hat. Ist es unklar, weil beispielsweise das Kreuz zwischen zwei Listen gesetzt wurde, ist der Stimmzettel ungültig.

Die Stimmzettel bei der Betriebsratswahl sind ungültig, wenn

  • andere Kandidaten/Kandidatinnen oder Listen ergänzt wurden
  • Kandidaten/Kandidatinnen oder Listen gestrichen wurden
  • diese mit einem Merkmal versehen sind
  • der Wähler seinen Namen auf dem Stimmzettel hinterlassen hat

Macht ein Wähler oder eine Wählerin den Stimmzettel versehentlich ungültig oder irrt er sich beim Ankreuzen, so kann er einen neuen Stimmzettel bekommen. Aufgrund des Wahlgeheimnisses ist dem Wähler aber der falsch gekennzeichnete Stimmzettel zu belassen.

© bund-verlag.de (jb)

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