Für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) von besonderem Interesse ist die beabsichtigte Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. Erreicht werden soll dieses durch folgende Änderungen im SGB IX:
Die neuen Regelungen – insbesondere die stärkere Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen – sind ein Schritt in die richtige Richtung. Echte Mitbestimmungsrechte erwachsen der SBV aber dadurch nicht.
© bund-verlag.de (ls)