Rente

Arbeiten im Ruhestand: Aktivrente

31. August 2026
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Quelle: © papalapapp / Foto Dollar Club

Seit Anfang 2026 können Beschäftigte über der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Was daran für Betriebsräte relevant ist, erklärt Rolf Winkel in der AiB 7-8/2026 ab Seite 22.

Von Rolf Winke

Seit dem 1. 1. 2026 gilt die Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Die Sozialabgaben werden weiterhin auf den vollen Bruttolohn erhoben. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist das kein Ersatz für gute Löhne und solide Renten, sondern ein begrenzter Steuerbonus. Für Betriebsräte ist die Aktivrente trotzdem wichtig, weil sie Weiterarbeit im Alter aus der Werkvertrags-Grauzone stärker in reguläre, mitbestimmungspflichtige Arbeitsverhältnisse verschieben kann. Die Aktivrente ist kein Rentenmodell, sondern ein Steuerfreibetrag. Er gilt nur für Arbeitnehmer*innen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Selbstständige, Freiberufler, Minijobber, Beamte und andere nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gehen leer aus.

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Erwerbsarbeit im Alter auszuweiten. Bereits Mitte 2025 arbeiteten rund 409.000 Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiter – künftig sollen das mehr sein. Aus gewerkschaftlicher Sicht wirkt hier ein falscher Hebel: Statt das Rentenniveau zu stabilisieren und Arbeit bis 67 gesund zu gestalten, werden diejenigen belohnt, die in der Lage sind, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten.

Klar ist: Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. Kranken, Pflege und – soweit einschlägig – Rentenversicherungsbeiträge fallen weiterhin auf den gesamten Bruttolohn an. Die Aktivrente ist damit ein Steuervorteil, aber kein „2.000 Euro netto-Geschenk“ – und sie ändert nichts daran, dass viele überhaupt nur deshalb weiterarbeiten, weil ihre Rente nicht reicht. Ob sich Weiterarbeit lohnt, ist eine harte Einzelfallrechnung: Krankenkasse und Zusatzbeitrag, Steuerklasse, Kinderzahl, zusätzliche Rentenbeiträge und die Höhe der bestehenden Rente entscheiden über das tatsächliche Netto.

Weiterarbeiten mit oder ohne Rentenbezug?

Eine Variante wird politisch eher leise behandelt, ist aber praktisch zentral: Weiterarbeit mit Rentenaufschub. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze keinen Rentenantrag stellt und weiterarbeitet, bleibt voll sozialversicherungspflichtig in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, ist aber von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Auch hier greift die Aktivrente: Der Arbeitslohn bleibt bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Im Vergleich zur Kombination „Vollrente plus Job“ gilt:

  • Es fließen weiterhin eigene Rentenbeiträge, die die spätere Altersrente erhöhen.
  • Der laufende Nettolohn ist niedriger, weil Rentenbeiträge gezahlt werden.
  • Der Steuerfreibetrag bis 2.000 Euro wirkt trotzdem.

Für Beschäftigte, die ein oder zwei Jahre länger durchhalten können, kann das die Rente spürbar heben: Pro Monat Rentenaufschub gibt es einen Zuschlag von 0,5 %; zwei Jahre späterer Rentenbeginn bringen schon mindestens 12 % Rentenplus. Hinzu kommt die Wirkung zusätzlicher Beiträge und Rentenanpassungen. Aus 2.000 Euro Rente können dann nach zwei Jahren Verzicht durchaus 2.400 Euro brutto werden.

Aus gewerkschaftlicher Sicht bleibt aber die Grundfrage: Wer „freiwillig“ auf Rente verzichtet, um später mehr zu bekommen, tut das oft nicht aus Luxus, sondern weil die Rente sonst schlicht zu niedrig wäre.

Antworten auf die Fragen:

Warum ist das alles ein Thema für Betriebsräte?

Was ändert sich bei Weiterarbeit per Werkvertrag?

Mehrere Jobs möglich?

Werden Mitbestimmungsrechte dadurch gestärkt?

Was ist die gewerkschaftliche Schlussfolgerung?

bekommt ihr in AiB 7-8/2026.

© bund-verlag.de (es)

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