Was sich häuft, zählt
Beschäftigtenbefragungen mit Freitextfeld und Sprechstunden sind zwei der ergiebigsten, aber auch zwei der am schlechtesten genutzten Datenquellen eines Betriebsrats. Wer 300 offene Antworten von Hand liest oder sich daran erinnern muss, worüber in den letzten Monaten in der Sprechstunde geklagt wurde, verliert entweder Zeit oder den Überblick. Die Konsequenz ist, dass die Fälle zwar einzeln bearbeitet werden, das dahinterliegende Muster jedoch nicht sichtbar ist. Dabei wäre gerade dieses Muster das überzeugendere Argument gegenüber dem Arbeitgeber.
Zwei Beispiele
Eine Befragung erhält 340 Rückmeldungen im Feld »Was möchten Sie uns noch mitteilen?«. Von Hand ausgewertet, bleibt davon meist nur ein grober Eindruck. Hier kommt die KI ins Spiel. Sie bildet daraus in kurzer Zeit thematische Cluster mit Häufigkeiten: 28 % der Nennungen betreffen Arbeitsbelastung und Personalmangel, 19 % die IT-Ausstattung und 15 % das Führungsverhalten in einer bestimmten Abteilung. So werden aus 340 Einzelmeinungen Zahlen, mit der sich in einem Gespräch mit der Geschäftsführung argumentieren lässt. »Ein gutes Viertel der Belegschaft nennt Personalmangel als Belastung« wiegt spürbar mehr als »einige Kolleg:innen haben sich beschwert«.
Zudem kann die KI dabei helfen, Entwicklungen in den Sprechstunden sichtbarer zu machen. Wer Sprechstundenthemen fortlaufend notiert, verfügt nach einem Jahr über einen kleinen Datensatz mit echtem Aussagewert. Die KI kann darin Verschiebungen erkennen, die im Alltag untergehen könnten. So können beispielsweise Beschwerden zu Überstunden in einer Abteilung über einen Zeitraum von sechs Monaten von zwei auf elf Fälle steigen, während sie im übrigen Betrieb konstant bleiben. Ein solcher Trend könnte ein plausibler Anlass sein, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Abs. 1 ArbSchG einzufordern und die eigene Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG aktiv zu nutzen, statt auf die nächste Einzelbeschwerde zu warten.
Zwei Vorbehalte
Freitexte und Sprechstunden-Notizen lassen Personen oft auch ohne Namen erkennen – »die einzige Teilzeitkraft im Spätdienst« ist in einer kleinen Abteilung eindeutig identifizierbar. Vor der Eingabe in ein KI-Tool müssen die Daten daher aggregiert oder anonymisiert werden. Wenn den Beschäftigten bei einer Befragung Anonymität zugesagt wurde, gilt das auch gegenüber dem eingesetzten Werkzeug.
Ein Cluster zeigt nur, wer geantwortet oder die Sprechstunde genutzt hat – nicht automatisch die Meinung der gesamten Belegschaft. Wer selten oder gar nicht teilnimmt, bleibt in der Auswertung unsichtbar. Cluster und Trends sind daher Hinweise, keine Beweise: Sie sollten gegengeprüft, mit Kennzahlen wie Krankenstand oder Fluktuation abgeglichen und im Gremium besprochen werden, bevor daraus eine Forderung entsteht.
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