Arbeitszeit

Arbeitszeitgesetz vor großer Reform

15. Mai 2026
Arbeitszeit
Quelle: iStock.com, takasuu

Längere Arbeitstage, mehr Flexibilität und neue Regeln zur digitalen Zeiterfassung: Die Bundesregierung plant einen tiefgreifenden Umbau des Arbeitszeitgesetzes. Gewerkschaften warnen vor dem Aus des Acht-Stunden-Tags und einer weiteren Entgrenzung der Arbeit.

Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) offenbar grundlegend reformieren. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorzulegen. Im Zentrum steht eine weitreichende Flexibilisierung der Arbeitszeit.

 

Nach bisherigen Informationen sind vor allem folgende Änderungen geplant:

  • weg vom bisherigen Acht-Stunden-Tag,
  • stärkere Orientierung an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit,
  • mehr Spielraum für längere tägliche Arbeitszeiten,
  • gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung,
  • wohl mit stärkerer Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung.

Diskutiert wird derzeit sogar, ob künftig Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden möglich werden könnten. Ganz frei wäre das allerdings nicht: Maßgeblich bleiben die europarechtlichen Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Danach müssen Beschäftigte grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden erhalten. Außerdem darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Regelfall nicht überschritten werden. Diese Grenzen kann auch ein neues deutsches Arbeitszeitgesetz nicht aufheben.

Neues bei der Arbeitszeiterfassung

Auch bei der Arbeitszeiterfassung zeichnet sich eine wichtige Änderung ab. Hintergrund ist vor allem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 14.5.2019 – C-55/18) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.9.2022 – 1 ABR 22/21) zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung. Der Gesetzgeber will diese Pflicht nun offenbar ausdrücklich im Arbeitszeitgesetz regeln. Nach bisherigem Stand spricht vieles dafür, dass Arbeitszeiten künftig grundsätzlich elektronisch erfasst werden müssen – also etwa per App, Software oder digitalem Zeiterfassungssystem. Offen ist allerdings noch, welche Ausnahmen für kleinere Betriebe oder bestimmte Arbeitsformen gelten sollen.

Kritik des DGB

Kritik kommt vor allem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB warnt vor einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und einer weiteren Entgrenzung der Arbeit. Längere tägliche Arbeitszeiten gefährdeten Gesundheit, Vereinbarkeit und Erholung der Beschäftigten. Gewerkschaften befürchten zudem, dass der Druck auf Beschäftigte steigen könnte, regelmäßig deutlich länger zu arbeiten.

Für Betriebsräte dürfte die Reform erhebliche Folgen haben. Besonders relevant werden voraussichtlich die Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, bei elektronischen Zeiterfassungssystemen sowie beim Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 und 7 BetrVG). Noch offen ist, wie weit tarifliche Öffnungsklauseln reichen sollen und welche Regeln künftig für Vertrauensarbeitszeit gelten werden.

Autorin: Bettina Frowein, Volljuristin, Frankfurt am Main.

© bund-verlag.de (la)

Das könnte Sie auch interessieren

Dollarphotoclub_75506510
Weiterbildung - Aus den Fachzeitschriften

Qualifizierung mit System

Tisch Sprechblasen
Einladung - Rechtsprechung

Kurzfristige Ladung zur BR-Sitzung

Paket Paketdienst Verpackung Transport
Paketbranche - Aus den Fachzeitschriften

Subunternehmen ignorieren Schutzgesetze für Beschäftigte