Exklusiv für AiB-Abonnent:innen

Bundes-Notbremse - Das gilt jetzt für die Betriebe

26. April 2021
Notbremse Bremse Zug emergency brake Corona
Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Peter van de Ven

Seit dem Wochenende sind die als bundesweite Notbremse bekannt gewordenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Kraft. Die Auswirkungen sind erheblich: sie reichen von einer bundesweiten nächtlichen Ausgangssperre bis zur Pflicht von Beschäftigten, ins Homeoffice zu wechseln. Exklusiv für AiB-Abonnent:innen erläutern Daniel Wall und Dr. Michael Bachner die neuen Regelungen.

Wer »Arbeitsrecht im Betrieb« abonniert und sich für den Newsletter-Versand angemeldet hat, hat die Online-Beiträge bereits am Montag 26.4.2021 mit einer Sonderausgabe des Newsletters »Betriebsratsarbeit in Krisenzeiten« erhalten.

Dieser zweimal monatlich erscheinende Newsletter informiert Betriebsräte über die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Arbeits- und Sozialrecht und gibt praktische Tipps für die Mitbestimmung. Die Beiträge stammen von den Rechtsanwälten Dr. Michael Bachner und Daniel Wall von der Kanzlei schwegler Rechtsanwälte, die auf die Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten spezialisiert ist.

Hier finden Sie noch einmal alle drei Teile zum Nachlesen (nur mit AiB-Abonnement oder Test-Abonnement)!


Bundes-Notbremse - Teil 1: Inkrafttreten und Ablauf

Am Freitag, 23.04.2021 sind zahlreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG), bekannt als „Bundes-Notbremse“, in Kraft getreten. Viele Neuregelungen entfalten auch für die Betriebe Wirkung. Im 1. Teil lesen Sie, wann die Beschränkungen in Kraft treten und enden.

Mit Antworten auf diese Fragen:

  • Was ist die Bundes-Notbremse?
  • Wann ist die Bundes-Notbremse genau in Kraft getreten?
  • Woher weiß ich, ob die Notbremse gerade gilt?
  • Was gilt, während die Bundes-Notbremse in Kraft ist?
  • Wann tritt die Bundes-Notbremse außer Kraft?
  • Was gilt, wenn die Bundes-Notbremse aufgehoben wird?

Hier zum Volltext auf bund.online!

Bundes-Notbremse - Teil 2: Ausgangssperre und Arbeitsweg

Die als „Bundes-Notbremse“ bekannt gewordenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 23.4.2021 treffen wichtige Einschränkungen, darunter eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr – allerdings mit Ausnahmen. In Teil 2 lesen Sie, wie sich die Ausgangssperre auf den Weg zur Arbeit und zurück auswirkt.

Mit Antworten auf diese Fragen:

  • Welche Regelungen gelten auf dem Weg zur Arbeit?
  • Welche Regelungen gelten auf dem Heimweg nach der Arbeit?
  • Beispiel: Mein Nachtdient endet um 22 Uhr in Berlin. Darf ich zu meinem Partner nach Potsdam fahren, oder muss ich meine Wohnung in Berlin aufsuchen?
  • Beispiel: Der Betrieb hat seinen Sitz in Köln, der Arbeitsplatz befindet sich in einer Außenstelle in Bonn, der Beschäftigte wohnt in Siegburg. Welche Regelung gilt?
  • Können Betriebsräte Einzelheiten zur Bundes-Notbremse regeln?

Hier zum Volltext auf bund.online!

Bundes-Notbremse - Teil 3: Homeoffice und Schnelltests

Die als „Bundes-Notbremse“ bekannt gewordenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 23.4.2021 regeln erstmals eine Homeoffice-Pflicht der Arbeitnehmer. In Teil 3 lesen Sie, wann Arbeitnehmer jetzt ins Homeoffice wechseln müssen und in welchem Umfang der Arbeitgeber Schnelltests bereitstellen muss.

Mit Antworten auf diese Fragen:

  • Was gilt zum Homeoffice?
  • Was bedeutet die Verpflichtung des Beschäftigten, „das Angebot anzunehmen“?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf ein Beschäftigter die Tätigkeit im Homeoffice ablehnen?
  • Muss ein Beschäftigter eine Zusatzvereinbarung Homeoffice auch dann annehmen, wenn ein Betriebsrat besteht?
  • Was verändert sich für Betriebsräte hinsichtlich der Einführung und Ausgestaltung von Homeoffice?
  • Was gilt hinsichtlich der Schnelltests im Betrieb?
  • Was gilt bei einem positiven Schnelltestergebnis?

Hier zum Volltext auf bund.online!

Jetzt 2 Ausgaben »Arbeitsrecht im Betrieb« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (ck)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Ralf Pieper
Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
29,90 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren