Virtuelle Betriebsratsarbeit

»Digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften müssen gestärkt werden«

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Quelle: pixabay

Bei digitalen Betriebsversammlungen ist dank der Chatfunktion die Beteiligung der Beschäftigten eher höher als sonst, so Isabel Eder, Leiterin der Abteilung Mitbestimmung/Betriebsverfassung der IG BCE. Die Juristin bleibt dennoch skeptisch und wünscht sich keine Zukunft für rein virtuelle Formate. Ein digitaler Zugang der Gewerkschaften ist Grundvoraussetzung jeder Überlegung.

1. Wie sind Ihre Erfahrungen mit den digitalen Betriebsratssitzungen?

Wir nehmen in unseren Beratungen wahr, dass es in den Betrieben, wo Betriebsräte gut ausgestattet sind gut läuft. An anderer Stelle fehlt es aber noch an dem Nötigsten wie z.B. an eigenem Laptop, Smartphone etc. 2/3 unserer Betriebsräte müssen ohne Freistellungen ihr Amt wahrnehmen, häufig ohne gute Hardware und Büro.

2. Was sind Vorteile/Was sind Nachteile?

Teilweise erhalten wir die Rückmeldung, dass deutlich weniger Austausch erfolgt und Dinge schneller über die Bühne gehen. Das deutet auf Durchregieren hin. Wenn es dazu beiträgt, dass man effizienter arbeitet, dann ist es zwar positiv. Aber wenn Diskussionen verkürzt erfolgen, dann geht das in eine falsche Richtung. Auf Dauer ist das kritisch. Vielen fehlt der persönliche Austausch und auch das Gespräch am Rande einer Sitzung zur Meinungsbildung. Gerade bei heiklen Themen wie z.B. Betriebsänderungen oder auch -schließungen, die jetzt teilweise anstehen, ist das wichtig. In Präsenz kann man eine Sitzung gut unterbrechen und ein Vier-Augen-Gespräch führen.

3. Wie konnten Betriebsräte den Datenschutz und die Nichtöffentlichkeit sicher stellen?

Einerseits muss das geregelt werden in einer Ergänzung zur Geschäftsordnung und ein entsprechender Hinweis auf der Einladung erfolgen, dass die Einladungen oder personalisierten Codes nicht weitergeleitet werden dürfen. Technisch kann der Betriebsrat eine Verschlüsselung bei der Verbindung beim Arbeitgeber einfordern. Die zwingende Teilnahmebestätigung sollte die Bestätigung erfassen, dass Dritte keine Kenntnis nehmen können.

Für die Sitzung selbst, ist ein geschlossener Raum (z.B. Arbeitszimmer) zu empfehlen. Wenn das nur eingeschränkt gewährleistet werden kann, dann sollte wenigstens die Einsicht auf den Bildschirm durch Sichtschutz verhindert werden (z.B. durch Folie oder Barriere). Per Headset und per Chat können Mitglieder teilnehmen, ohne dass jemand zuhören kann. Während der ganzen Sitzung sollten alle per Video zugeschaltet sein, damit jederzeit sichtbar ist, wer tatsächlich teilnimmt auch mit Blick auf eine Beschlussfassung.

Nicht ausschließen kann man, dass über Hilfsmaßnahmen, Programme (z.B. per Snipping Tool oder Microsoft-Funktionen) Chatverläufe mit Namen oder Folien geschnitten werden können. Zwar kann auch in Präsenz natürlich Missbrauch durch Mitschnitt per Smartphone erfolgen, die Möglichkeit des Missbrauchs ist hier aber erhöht.

4. Sind virtuelle Sitzungen auf GBR-/KBR-Ebene eher als erforderlich zu bewerten als auf BR-Ebene?

Die Risiken sind dieselben. Wir weisen immer darauf hin, dass der Gesetzgeber nur die Ausnahme – Pandemie – im Blick hatte. Wir empfehlen deshalb, da wo möglich, weiterhin Präsenz. Aufgrund der weiteren Anreise bei  Konzern- und Gesamtbetriebsratsmitgliedern ist es vielleicht eher möglich, das hier eher ein Interesse bestehen könnte. Ausschlaggebend wäre dann aber, ob Akzeptanz im ganzen Gremium dafür besteht und das Thema sich überhaupt dafür eignet. Ein virtueller Austausch und eine virtuelle Vorbereitung einer Sitzung ohne Beschlussfassung hat auch schon vorher stattgefunden.

5. Gelten für virtuelle Sitzungen andere Regeln für die Meinungsbildung im Gremium?  Besteht die Gefahr, dass die BR-Vorsitzenden eher »durchregieren«?

Betriebsräte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Und Betriebsratsvorsitzende werden, wenn sie sehen, dass keine Diskussion aufkommt, entsprechend nachhaken, weil sie ihre Kolleginnen und Kollegen gut kennen.

Die Gefahr sehe ich trotzdem. Denn ganz offen, wie in Präsenz, wird man sich virtuell nicht austauschen. Und die Gefahr einer virtuellen Sitzungsmüdigkeit gerade bei Kolleginnen und Kollegen, die nicht so IT-affin sind, ist jedenfalls zu befürchten. Und dann wird es kritischer.

6. Wie sind Ihre Erfahrungen mit virtuellen Betriebsversammlungen?

Hier ist eine Rückmeldung häufig, dass deutlich mehr Beschäftigte an Versammlungen teilnehmen und sich über anonyme Chatfragen, die der Betriebsrat dann aufgreift, deutlich häufiger beteiligen. Das ist positiv, weil der Betriebsrat mit seinen Botschaften auch ggf. weitere Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen erreichen kann.

Die Frage ist, warum sie vorher nicht zur Betriebsversammlungen gegangen sind und wie man den Übergang zurück in Präsenz gestaltet, damit das Interesse erhalten bleibt. Die Beteiligung kann man auch in Präsenz ermöglichen: Beschäftigte können vorher dem Betriebsrat Fragen mitgeben oder in der Versammlung auch per Chat oder Mail Fragen stellen.

In einigen Betrieben funktioniert es gar nicht, weil nicht alle Beschäftigten virtuellen Zugang erhalten. Wenn die Versammlungen dennoch virtuell durchgeführt werden, gibt es eine Art Zwei-Klassen-System. Das machen viele Betriebsräte dann nicht mit und warten auf Präsenzmöglichkeiten. Dann könnte man allenfalls hybride Sitzungen anbieten, teilweise in Präsenz, teilweise virtuell. Man könnte aber auch Teil-/Abteilungsversammlungen abhalten. 

Und eins ist klar: Ganz so offen, wie sonst, wird auch der Arbeitgeber sich nicht äußern, weil er nicht sicher wissen kann, wer alles zuhört. Das heißt Qualität an Informationen werden ggf. eingebüßt.

Außerdem sind Betriebsversammlungen auch für uns als Gewerkschaft der Ort, wo wir spontan auf Stimmungen reagieren können und vor allem im Betrieb sind. Das geht bei virtuellen Versammlungen verloren.

7. Wie wird dort das Thema der Nichtöffentlichkeit (Aufzeichnungsverbot) sichergestellt? Muss das 2x gestellt werden?

Es gilt das Gleiche wie bei Sitzungen. Es muss der Hinweis gegeben werden, dass eine Einladung nicht weitergeleitet werden darf und Dritte keine Kenntnis nehmen. Idealerweise gibt es Zugangscodes, die nur eine personalisierte einmalige Teilnahme ermöglichen. Teilweise werden Videoaufzeichnungen von Betriebsräten als Informationsveranstaltung bereitgestellt. Das ist eine gute Ergänzung. Dabei handelt es sich aber gerade nicht um eine Betriebsversammlung.

Da bei der Betriebsversammlung der Austausch im Vordergrund steht, müssen Beschäftige eigentlich die ganze Zeit per Video (Ton und Bildübertragung) teilnehmen. Das ist aus meiner Sicht aber keineswegs die Realität zumindest aus den Rückmeldungen, die wir haben.

8. Wünschen Sie sich in irgendeiner Form für die Zukunft gesetzliche Regelungen für digitale Sitzungen oder Versammlungen?

Ich wünsche es mir nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass aktuell gerade eine schleichende Gewöhnung stattfindet und die negativen Folgen können wir erst später beurteilen.

Natürlich muss bei hybriden oder digitalen Sitzungen und Versammlungen aber auch der Zugang der Gewerkschaften sowie der anderen Gremien ermöglicht werden. Insgesamt brauchen wir eine Stärkung des digitalen Zugangsrechts für Gewerkschaften.

Die Interviewpartnerin:

Isabel Eder, Leiterin der Abteilung Mitbestimmung/Betriebsverfassung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE).

Lesetipps:

Ein Interview zur virtuellen Betriebsratsarbeit mit Dr. Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, lesen Sie hier.

Ein Interview zur virtuellen Betriebsratsarbeit mit Kerstin Jerchel, Leiterin des Bereichs Mitbestimmung bei ver.di, lesen Sie hier.

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