Historischer Erfolg: Mitbestimmung bei Ryanair errungen
Jahrzehntelang erschwerte eine antiquierte Rechtslage im Luftverkehr die Wahl einer Interessenvertretung; das nutzte der gewerkschaftsfeindliche Ryanair-Chef weidlich aus. Die sogenannte Lex Ryanair hat schließlich rechtlich klargestellt: Auch in der Luft gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Gesetzesinitiative des ehemaligen Bundesarbeitsministers Hubertus Heil verhalf jahrelangen Wahlinitiativen zum Durchbruch! Der Kampf um die Details der Mitbestimmung bei der Airline ist damit nicht beendet, aber ver.di und die Betriebsräte sind entschlossen weiterzukämpfen.
Antiquierter Betriebsbegriff behinderte die BR-Gründung
Für viele Kolleg*innen ist der Erfolg bei Ryanair ein Sieg nach jahrelangem Kampf für demokratische Teilhabe am Arbeitsplatz. »Der Arbeitgeber hat uns immer wieder falsche Informationen zugeschickt, behauptet der Betriebsrat wäre illegal. Gerade für die jungen, neuen Kolleg*innen war das verunsichernd«, berichtet eine Malta Air Kollegin, einer Tochtergesellschaft der Ryanair.
Ein Blick zurück: 2018 gelang es ver.di, Ryanair erstmals zur Anerkennung eines Tarifvertrags in Deutschland zu bewegen. Doch das Recht auf Mitbestimmung blieb zunächst versperrt: Denn § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes schloss fliegendes Personal ausdrücklich von der gesetzlichen Betriebsratsstruktur aus – eine Ausnahme, die auf das Betriebsrätegesetz der 1920er-Jahre zurückgeht und ursprünglich für die Seefahrt gedacht war. Der Flughafen als »Hafen«, der Flugkapitän als »Kapitän«: diese rechtlich normierte Denkfigur hatte jahrzehntelang reale Folgen: Mitbestimmung war nur über Tarifverträge – mit Regelung zur Gründung einer Interessenvertretung – möglich.
Ryanair verweigert Betriebsrat
Einen Tarifvertrag zur Personalvertretung, wie er bei anderen Fluggesellschaften üblich war, lehnte das Unternehmen konsequent ab: Keine Freistellungen, keine Beteiligungsrechte – bestenfalls ein Betriebsrat in der Freizeit. Diese Blockade zwang ver.di dazu, die strukturelle Lücke über den Gesetzgeber zu schließen. Es gelang, den ehemaligen Bundesminister Hubertus Heil zu überzeugen: Er initiierte die »Lex Ryanair«, eine gesetzliche Klarstellung, dass auch in der Luft das Betriebsverfassungsgesetz gilt.
Erfolg unter schwierigsten Bedingungen
Der Wahltag markierte den Beginn eines neuen Kapitels – mit betrieblicher Mitbestimmung, mit gewählter Interessenvertretung und mit einer gewerkschaftlich-organisierten Belegschaft. Letztlich entfielen von 157 abgegebenen Stimmen 138 auf die gewerkschaftliche Liste, acht von neun Sitzen wurden gewonnen.
Dennis Dacke, Bundesfachgruppenleiter Luftverkehr bei ver.di, beschreibt die schwierige Ausgangslage für die Gewerkschaftsarbeit bei der Airline: »Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei Ryanair meist nur bei zwei bis drei Jahren. Das ist Realität in einem System, das auf maximale Flexibilität und schnelle Personalrotation setzt. Viele der Kolleg*innen kommen aus Italien, Spanien oder Portugal, weil sie in ihren Herkunftsländern von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind.«
Weiterhin juristischer Gegenwind
Oft sei der Job nur ein Zwischenschritt vor dem Rückzug in die Heimat, gerade auch aufgrund der Arbeitsbedingungen bei Ryanair. Ständige Flexibilität zugunsten des Arbeitgebers fordere ihren Tribut. Unter diesen Bedingungen gewerkschaftliche Strukturen aufzubauen, sei eine enorme Leistung. Klassische betriebliche Infrastruktur gebe es am Boden nicht – dafür aber digitale Leitungsmacht und eine Belegschaft, die gelernt hat, sich trotz aller Widrigkeiten zu vernetzen.
Juristisch versucht das Unternehmen weiterhin, dem Betriebsrat das Leben schwerzumachen und ihn möglichst wieder loszuwerden. Zum Kernelement des Geschäftsmodells der Airline gehören schnelle Standortöffnungen und -schließungen, schnell wechselnde Flugpläne und Beschäftigte, die hektisch von einem zum nächsten Arbeitsort versetzt werden. Das erfordert ein modernes gewerkschaftliches Organizing, das in diesem Fall gelang.
Weitere Informationen
Wer den Arbeitsrechts-Krimi bei Ryanair vollständig lesen möchte, findet den Beitrag von Daniel Gutiérrez und Max van Kaldenkerken im Titelthema »Gute Arbeit« 10/2025: „BR-Wahl 2026: Arbeitsschutz braucht starke Betriebsräte«. Darin diese Beiträge:
• Daniel Gutiérrez, Max van Kaldenkerken: Historischer Erfolg: Mitbestimmung bei Ryanair errungen (S. 8-12).
• Manfred Wulff: Der Betriebsrat verbessert den Arbeitsschutz (S. 13-16).
• Dr. Thomas Klebe: Interview »Wichtigste Baustelle ist, die Zahl der Betriebsräte zu erhöhen« (S. 17-18).
• Dr. Claudia Niewerth: Im Gremium agil arbeiten (S. 19-22).
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