Statusanzeige in MS Teams als Bossware?
Die Statusanzeige in Microsoft Teams ist eine Funktion, die anderen Nutzern den aktuellen Verfügbarkeits- und Erreichbarkeitsstatus einer Person signalisiert. Sie zeigt an, ob jemand erreichbar ist, sich in einer Besprechung befindet oder nicht gestört werden möchte. Die Statusanzeige wird teils automatisch durch Aktivitäten oder Kalendereinträge gesetzt, kann aber auch manuell angepasst werden, um beispielsweise gezielt zu signalisieren, dass keine Störungen erwünscht sind oder aktuell keine Verfügbarkeit besteht.
Nützliches Tool in der virtuellen Zusammenarbeit – Eigentlich
Im Betrieb soll die Statusanzeige in Microsoft Teams die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten erleichtern, indem sie jederzeit eine transparente Übersicht über die Verfügbarkeit der Teammitglieder bietet. Besonders in virtuellen bzw. hybriden und internationalen Teams kann sie helfen, Arbeitsabläufe und Abstimmungen zu koordinieren, da Kommunikationsversuche gezielt und zum passenden Zeitpunkt erfolgen können, auch über Zeitzonen hinweg.
Die Statusanzeige kann auch die Führung auf Distanz und die indirekte Steuerung unterstützen, sofern die Beschäftigten die Kontrolle über ihre eigene Anzeige behalten.
Statusanzeige wird als Bossware zweckentfremdet
Ein problematischer Aspekt im Umgang mit der Statusanzeige in Microsoft Teams ist die Gefahr der Zweckentfremdung und des Missbrauchs durch Führungskräfte. Dabei ist zu beobachten, dass die Statusfunktion nicht nur zur besseren Zusammenarbeit genutzt, sondern auch als Kontrollinstrument – sogenannte »Bossware« – eingesetzt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Vorgesetzte die Statusanzeige zur Anwesenheitskontrolle oder zur Durchsetzung von Verfügbarkeitsvorgaben heranziehen.
Worauf Interessenvertretungen achten sollten, wie die Mitbestimmung aussieht, eine Übersicht zu den Status-Anzeigen und ein Beispiel für eine betriebliche Regelung zur Statusanzeige in Microsoft Teams von Max Thomsen findet Ihr in der Ausgabe 7-8/2025 der »Computer und Arbeit«. Abonnent*innen können den vollständigen Beitrag hier lesen.
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