Gesundheitsschutz

Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten

26. Mai 2026
Homeoffice
Quelle: iStock.com, lechatnoir

Arbeit unterwegs, im Homeoffice und im Büro mit Desksharing, bringt Flexibilität, kann aber auch Schattenseiten infolge negativer Beanspruchungen mit sich bringen. In »Gute Arbeit« 5/2026 erläutert Gabor Hill: Gute Büroausstattung endet nicht im Betrieb. Unter Umständen besteht Anspruch auf gesundheitsgerechte Ausstattung im Homeoffice.

Mobile Arbeit ist beliebt, birgt aber auch Risiken, die bislang betrieblich kaum auf der Agenda stehen, etwa soziale Isolation, schlechte Kommunikation, Defizite im Führungsstil und Technostress. Zudem gilt: Je größer die »Dosis« an (mobiler) Bildschirmarbeitszeit, umso umfassender muss die Ausstattung auch ortsunabhängig gesundheitsgerechte Arbeit ermöglichen. Die mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung hilft der Interessenvertretung bei der Durchsetzung von Maßnahmen für die ergonomische Bildschirmarbeit.

Körperliche und psychische Beschwerden

Eine Reihe physischer, visueller und psychischer Beschwerden entstehen aus einer Kombination bestimmter Belastungen: eine starre (ungünstige) Körperhaltung, intensives Fokussieren der Augen und der Aufmerksamkeit auf den Bildschirm sowie unergonomische Arbeitsmittel und Umgebungsfaktoren. Zu den häufigsten Beanspruchungsfolgen zählen Beschwerden des Bewegungsapparats (Rücken, Nacken, Schultern, Arme, Hände), Augenprobleme (Computer-Vision-Syndrom oder Office-Eye) sowie mentale Erschöpfung und Stressbelastung. Daraus können sich ernste, langwierige Erkrankungen und Beschwerden entwickeln, wenn die Arbeit und die Ausstattung nicht (präventiv) gesundheitsförderlich gestaltet werden.

Arbeitsschutz hält nicht Schritt

Für den menschlichen Organismus ist es unerheblich, an welchem Arbeitsort die Belastungsfaktoren auf ihn einwirken und Beschwerden verursachen. Das Arbeitsschutzrecht hat aber mobile Formen der Büro- und Bildschirmarbeit sowie negative gesundheitliche Auswirkungen für die Beschäftigten bisher nicht konsequent aufgegriffen. Der Begriff der »Arbeitsstätte« als Arbeitsort dient Arbeitgebern oft als Vorwand, andere Orte zur Leistungserbringung arbeitsschutzrechtlich auszuklammern.

Die private Wohnung ist nach Art. 13 Grundgesetz (GG) unverletzlich. Arbeitgeber und Führungskräfte folgern fälschlicherweise daraus, dass Prävention hinter der Wohnungstür nicht mehr zu ihrer Verantwortungssphäre gehört. In der Folge arbeiten Millionen Beschäftigte regelmäßig ungeschützt und sogar in Vollzeit unter sehr ungünstigen Bedingungen. Die genauere Betrachtung des Anspruchs der Arbeitnehmer*innen auf eine gesundheitsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes ist daher erforderlich, und zwar unter Beteiligung der Interessenvertretung.

Bezugspunkt Arbeitsschutzrecht

Der Weg der Interessenvertretungen zur Arbeitsgestaltung führt über das ArbSchG. Es gilt für private Arbeitgeber gleichermaßen wie für den öffentlichen Dienst. Die mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung (§§ 3, 5, 6 ArbSchG) ist der korrekte Weg, Gefährdungen und Belastungen zu ermitteln und bei Bedarf zu mindern.
Auch für das Homeoffice sind inzwischen Handlungshilfen auf dem Markt, um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (etwa von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM).

Am besten beginnt Arbeitsschutz mit der Planung von Bildschirmarbeitsplätzen und der Anschaffung des Equipments (wie Arbeitsmittel). Das ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) so vorgesehen. In beiden Fällen (ArbSchG und BetrSichV) ist der Betriebsrat zwingend in der Mitbestimmung (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Und in beiden Fällen ist nicht vom Arbeitsort die Rede. (…)

Weitere Informationen

Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Gabor Hill? Mehr lesen im Titelthema 5/2026 der Zeitschrift »Gute Arbeit«: Mobile Arbeit – Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice. Übersicht:

  • G. Hill: Gesundheitsschutz – Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten (S. 8 ff.).
  • J. Brandt, H. Gießen, Prof. Dr. S. Süß, Prof. Dr. A. Buchner, Dr. A. Philippsen, Prof. Dr. R. Schmoll: Die Arbeit im Homeoffice verbessern! (S. 14 ff.).
  • T. Rademaker, Prof. Dr. S. Süß: Technostress erkennen und vorbeugen « (S. 17 ff.).

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