Betriebsratswahl

Wann eine Wahl anfechtbar ist

27. April 2022 Wahlanfechtung
Wahlanfechtung

Eine Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Auch sonst ist vieles zu beachten.

Das ganze Wahlverfahren unterliegt strengen Regeln. Daher ist es normal, dass die Einhaltung dieser Regeln vor Gericht überprüft werden kann. § 19 BetrVG sieht die Möglichkeit der Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht vor.

Allerdings soll eine Wahl nicht wegen jeder Kleinigkeit anfechtbar sein. Um eine Betriebsratswahl anfechten zu können, muss man deshalb einige Hürden überwinden.

 

 

  • Anfechtungsberechtigung: Eine Einzelperson kann die Wahl nicht anfechten. Es müssen sich mindestens drei Wahlberechtigte zusammentun. Auch der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft sind zur Anfechtung berechtigt.
  • Fehler in der Wählerliste: Außerdem hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 eine weitere Hürde für die Anfechtung aufgestellt, wenn es um Fehler in der Wählerliste geht. Das ist nämlich ein häufiger Fehler. Der kann allerdings nur dann vor dem Arbeitsgericht per Anfechtung gerügt werden, wenn vorher ordnungsgemäß Einspruch eingelegt wurde. Der Arbeitgeber kann wegen Fehler in der Wählerliste gar nicht mehr anfechten, wenn die Unrichtigkeit in der Wählerliste auf seinen Angaben beruht.
  • Anfechtungsfrist: Wer die Betriebsratswahl anfechten möchte, muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses tun (§ 18 Wahlordnung – WO). Es handelt sich um eine sogenannte Ausschlussfrist. Mit ihrem Ablauf erlischt das Anfechtungsrecht und die Wahl wird unanfechtbar. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, welcher auf den Tag der Ergebnisbekanntgabe folgt und endet zwei Wochen später, also mit Ablauf des Wochentages, welcher dem Tag entspricht, an dem das Wahlergebnis ausgehängt worden ist. Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle der nächste Werktag.
  • Anfechtungsgrund: Eine Betriebsratswahl kann beim Arbeitsgericht nur dann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und diese Fehler nicht berichtigt wurden, es sei denn, dass der Verstoß das Wahlergebnis nicht ändern oder beeinflussen konnte.

Beispiele, die eine Wahlanfechtung rechtfertigen:

  • Wahl einer unrichtigen Anzahl von BR-Mitgliedern (Hessisches LAG 24.2.2020 – 16 TaBV 20/19)
  • Verstoß gegen § 15 Abs. 2 bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ermittlung der Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit
  • Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Nr. 5 WO bei unzutreffender Angabe der Mindestsitze des Geschlechtes in der Minderheit im Wahlausschreiben (BAG 13.3.2013 - 7 ABR 67/11, AiB 2013, 720)
  • Verstoß im Zusammenhang mit dem vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a, wenn irrtümlich weniger als 100 AN angenommen werden
  • Fehlen einer Wählerliste
  • fehlerhafte Zusammensetzung des Wahlvorstands
  • Verstöße gegen allgemeine Grundsätze der freien und geheimen Wahl (§ 12 Abs. 1 WO, vgl. auch LAG Düsseldorf 13.12.2016 – 9 TabV 85/16)
  • Ergänzung der Wählerliste am Wahltag um bislang nicht aufgeführte wahlberechtigte AN, wenn diese AN an der Wahl teilnehmen und hierdurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (BAG 21.3.2017 - 7 ABR 19/15)
  • Verkennung des Betriebsbegriffs, z.B. in dem für einen Gemeinschaftsbetrieb statt eines einheitlichen BR für die Belegschaft zwei BR für jedes beteiligte Unternehmen gewählt werden (BAG 22.11.2017 – 7 ABR 40/16)
  • Angebot einer Online-Stimmabgabe (LAG Hamburg 15.2.2018 – 8 TaBV 5/17)
  • Betriebsratswahl während noch bestehender Amtszeit des BR, mit dem Ziel, den amtierenden BR abzuwählen (LAG Berlin-Brandenburg 25.7.2017 – 11 TaBV 826/17)
  • Verstoß des Wahlvorstands gegen seine Neutralitätspflicht (LAG Baden-Württemberg 27.11.2019 – 4 TaBV 2/19), in dem er z.B. für eine Liste oder einen Kandidaten Partei ergreift

© bund-verlag.de (fro)

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