Unregelmäßigkeiten stoppen Wahl am Flughafen Frankfurt
07. November 2025
Die Wahl für ca. 13.000 Arbeitnehmer*innen am Frankfurter Flughafen sollte von 4. November bis 8. November 2025 stattfinden. Das LAG hat damit den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Oktober 2025 bestätigt.
Das sagt das Gericht
Grund für den Abbruch ist eine durch den Wahlvorstand nicht zugelassene Wahlliste. Über die notwendige Zulassung dieser Wahlliste war durch früheren Beschluss des Hess. LAG vom 27. Oktober 2025 entschieden worden.
Die Entscheidung des HLAG ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.
© bund-verlag.de (mst)
Quelle
Hessisches LAG (04.11.2025)
Aktenzeichen 16 TaBVGa 118/25
Pressemitteilung des Hess. LAG vom 4.11.2025
Aktenzeichen 16 TaBVGa 118/25
Pressemitteilung des Hess. LAG vom 4.11.2025