Projekt: | Anforderung eines Schichtplans |
Bewerber/in: | Betriebsrat Feilo Sylvania Germany |
Beschäftigtenzahl: | 230 |
Branche: | Lampenindustrie |
Gewerkschaften: | IG Metall |
Stichworte zum Projekt
Aufklärung erwünscht! Der Betriebsrat des Beleuchtungsmittelherstellers Feilo Sylvania Germany forderte von der Geschäftsleitung Transparenz in Bezug auf geänderte Schichtpläne. Da die geforderten Unterlagen seitens des Arbeitgebers nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Verfügung gestellt wurden, beharrte der Betriebsrat auf seinem Informations- und Mitbestimmungsrecht und schaltete zur Durchsetzung eine Anwaltskanzlei ein.
Motiv
An der Erlangener Produktionsstätte des weltweit agierenden Herstellers von Leuchtmitteln und Lichtsystemen wird im Schichtsystem gearbeitet. In der Vergangenheit kam es ständig zu außerplanmäßigen Verschiebungen der Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze und Schichten. Der Betriebsrat wurde darüber nicht generell in Kenntnis gesetzt. Die negativen Auswirkungen: überlaufende Gleitzeitkonten und überlastetes Personal. Die von den Beschäftigten verlangte Flexibilität fand keinerlei Honorierung seitens des Arbeitgebers. Um seiner Pflicht – der Überwachung von Arbeitszeiten – nachzukommen, forderte der Betriebsrat von der Geschäftsführung u.a. eine Aufstellung über die erfolgten Schichtwechsel mit Begründungen für die jeweiligen Änderungen.
Vorgehen
Der Betriebsrat suchte das Gespräch mit den Vertretern der Geschäftsleitung. Dabei machte er deutlich, dass das bisherige Vorgehen der Arbeitgeber die Informationsrechte des Betriebsrats ignorierte. Da das Unternehmen kein Entgegenkommen signalisierte, forderte der Betriebsrat per Frist Informationen
Auf die Weigerung des Unternehmens, die geforderten Daten zu liefern, reagierte der Betriebsrat mit Entschlossenheit. Er erklärte die Verhandlungen für gescheitert und schaltete eine Anwaltskanzlei ein, um ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Ergebnisse
Der Rechtsstreit dauert noch an, insofern liegt noch kein Ergebnis vor. Der Prozess hat jedoch den Blick geschärft, um die im Betriebsverfassungsgesetz definierten Informations- und Beteiligungsrechte konsequent einzufordern. So gab die aktuelle Auseinandersetzung den Anschub dafür das Unternehmen aufzufordern, eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsanalyse am Arbeitsplatz in die Wege zu leiten.