Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Betriebsratsarbeit 4.0 – Video-Betriebsratssitzung sowie Verhinderung Umzug
Bewerber/in: Betriebsrat des Reservistenverbands, Bundesgeschäftsstelle
Beschäftigtenzahl:  
Branche: Öffentlicher Dienst (Zuwendungsempfänger BMVg)
Gewerkschaften: ver.di, Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr

 

Stichworte zum Projekt

  • Der Betriebsrat entwickelt das Konzept einer Videokonferenz, um allen Betriebsratsmitgliedern die Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen
  • Der Betriebsrat konnte mithilfe örtlicher Bundestagsabgeordneten den Umzug von Bonn nach Berlin verhindern

Motiv

Im Reservistenverband sind in der Bundesgeschäftsstelle 55 Mitarbeiter beschäftigt, bundesweit 280 Mitarbeiter. Die Bundesgeschäftsstelle ist auf die Orte Bonn, Berlin, Aachen und Regensburg aufgeteilt. Nach der Betriebsratswahl konnte ein Betriebsratsmitglied (junge Mutter in Berlin) nicht immer zu den Betriebsratssitzungen anreisen, daher suchte der Betriebsrat nach einer Möglichkeit, Betriebsratssitzungen weiterhin ohne Probleme abzuhalten. Darüber hinaus sollte die Bundesgeschäftsstelle von Bonn nach Berlin verlegt werden. Das wollte der Betriebsrat verhindern.

Vorgehen

Um Betriebsratssitzungen auch weiterhin ordentlich abhalten zu können wollte der Betriebsrat die neuesten Techniken einsetzen. Er entwickelte das Konzept von Video-Betriebsratssitzungen. Die Hans-Böckler-Stiftung bewertete das Konzept als innovativ, ver.di prüfte es juristisch: Nach rechtlicher Prüfung ergab sich, dass Video-Betriebsratssitzungen möglich sind, wenn die Vertraulichkeit und Abhörsicherheit gewahrt bleiben. Dies sollte durch eine eidesstattliche Versicherung des Betriebsratsmitglieds erreicht werden. Um die Verlegung der Geschäftsstelle zu verhindern, kontaktierte der Betriebsrat die örtlichen Bundestagsabgeordneten, die sich für den Erhalt der Geschäftsstelle in Bonn einsetzten.

Ergebnisse

Im Mai 2014 unterzeichneten der Arbeitgeber und der Betriebsrat eine „Videokonferenzabrede“. In dieser legten die Parteien u.a. fest, dass die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder an Eides statt versichern, dass sie sich allein in den Räumen befinden. Sollte ein Dritter den Raum betreten, ist die Videokonferenz sofort zu unterbrechen. Videokonferenzen werden nur dann abgehalten, wenn ein Betriebsratsmitglied dem nicht wiederspricht. Die Videokonferenz ist so zu verschlüsseln, dass sich Unberechtigte nicht unbemerkt in die Konferenz einwählen können. Diese Abrede ist bis zur nächsten Betriebsratswahl gültig. Der Wechsel der Geschäftsstelle von Bonn nach Berlin ist mittlerweile nicht mehr aktuell.