Projekt: | Betriebsvereinbarung Leiharbeit |
Bewerber/in: | Konzernbetriebsrat der Saarstahl AG |
Beschäftigtenzahl: | ca. 7.000 |
Branche: | Saarländische Stahlindustrie |
Gewerkschaften: | IG Metall |
Stichworte zum Projekt
Motiv
2012 wurde eine neue Tochterfirma in den Saarstahl-Konzern integriert. In diesem Unternehmen hatten zum damaligen Zeitpunkt etwa 60% der Beschäftigten einen Leiharbeitnehmer-Vertrag (ca. 360 Beschäftigte). Teilweise hatten dabei Belegschaftsmitglieder schon über 20 Jahre dem Unternehmen Dienste als Leiharbeitnehmer geleistet. Der Betriebsrat der Saarstahl AG wollte diesen Zustand nicht hinnehmen und setzte sich zum Ziel, der Leiharbeit einen Riegel vorzuschieben.
Vorgehen
Im Rahmen der Tarif-Verhandlungen für die Stahlbranche 2012 konnte ein gesonderter Tarifvertrag zur Leiharbeit geschlossen werden, der für die betroffenen Arbeitnehmer die Grundlage zur Verbesserung ihrer Arbeitssituation und damit zur gesamten Lebensqualität bedeutet. Diese Tarifverhandlungen waren die Voraussetzung zur Gestaltung einer Betriebsvereinbarung, die den Einsatz von Leiharbeit bei der Saarstahl AG regelt.
Ergebnisse
Durch den Tarifvertrag und die darauf basierende Betriebsvereinbarung gibt es im gesamten Saarstahl-Konzern ein starres Regelwerk zur Handhabung der Leiharbeit. Somit wird kein Leiharbeitsmissbrauch mehr betrieben, weil nur in Ausnahmefällen und projektbezogen Stellen mit Leiharbeitnehmern besetzt werden. Pro Jahr beschäftigt die Saarstahl AG etwa 7 Leiharbeiter temporär (zum Vergleich: zuvor waren etwa 360 Leiharbeiter im dauerhaften Einsatz). Dies entspricht bei rund 7000 Beschäftigten einer Quote von 0,1%.