Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Betriebsvereinbarung Personalmaßnahmen
Bewerber/in: Konzernbetriebsrat der Saarstahl AG
Beschäftigtenzahl: ca. 7.000
Branche: Saarländische Stahlindustrie
Gewerkschaften: IG Metall

 

Stichworte zum Projekt

  • Durch Auftragseinbruch und fallende Preise waren 300 Arbeitsplätze gefährdet
  • Betriebsrat schließt Vereinbarung ohne Sozialauswahl
  • Möglichkeit zum Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns und Rückkehrrecht

Motiv

2010 wurde die Saarschmiede GmbH als größte bisherige Einzelinvestition der Saarstahl AG eröffnet und startete mit knapp 1200 Mitarbeitern. Auf Initiative des Betriebsrats der Saarstahl AG konnte dort die Einführung der Montanmitbestimmung erzielt werden. Somit verfügt die Schmiede über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat und einen Arbeitsdirektor. Die Saarschmiede wird unter einem einheitlichen Betriebsrat geführt, daher vertritt der Konzernbetriebsrat der Saarstahl AG auch die Interessen der Saarschmiede-Mitarbeiter. Dadurch hat der Betriebsrat die Möglichkeit, auch bei der Schmiede sein Mitbestimmungsrecht einfließen zu lassen.

Vorgehen

2011 gelangte die Saarschmiede GmbH bedingt durch den Ausstieg aus der Atomenergie nach Fukushima, die bis dato von der Saarschmiede mit Generatoren beliefert wurden, und den fallenden Preisen im Energiemaschinenbau in die Schräglage. Von den damals fast 1200 Mitarbeitern waren
circa 300 im Überhang. Der Betriebsrat trat dann in Verhandlungen mit der Unternehmensseite, um eine für die Mitarbeiter sozialverträgliche Betriebsvereinbarung zu erzielen.

Ergebnisse

Durch diese BV ist es gelungen, die Mitarbeiter ohne die übliche Vorgehensweise (Sozialauswahl) aufzufangen. Die Betriebsvereinbarung ermöglicht den Mitarbeitern den Wechsel auf einen adäquaten Arbeitsplatz in einem vollbeschäftigten Bereich innerhalb des Konzerns. Kommt es durch eine Änderung zu Einkommensverlusten, wird die Differenz zum bisherigen regelmäßigen Arbeitsverdienst für die Dauer von maximal 24 Monaten gezahlt. Danach erfolgt eine stufenweise Absenkung des Gehalts. Die Mitarbeiter verfügen über ein Rückkehrrecht zur Schmiede. Diese BV wurde dabei nicht nur für die Schmiede-Kollegen getroffen, sondern für alle im Konzern beschäftigten Mitarbeiter.