Bewerbung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017
| Projekt: | Restrukturierung fit |
| Bewerber/in: | Konzernbetriebsrat der Leipziger Stadtwerke Gruppe |
| Beschäftigtenzahl: | 1.400 |
| Branche: | Energiewirtschaft |
| Gewerkschaften: | ver.di |
Stichworte zum Projekt
- Restrukturierungsprozess gefährdet 240 Vollzeitstellen
- Betriebsrat entwickelt Projektstruktur analog zum Projekt der Arbeitgeberseite und bindet externe Berater ein
- Betriebsvereinbarung verhindert betriebsbedingte Kündigungen und beinhaltet umfangreichen Maßnahmenkatalog
Motiv
Im Sommer 2015 wurde bei den Leipziger Stadtwerken ein Restrukturierungsprozess eingeleitet. Der Arbeitgeber beauftragte dazu eine Beratungsfirma, die Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse zu prüfen und Änderungen bzw. Abbaupfade vorzustellen. 2016 wurde dann eine neue Firmenstruktur präsentiert, die mit dem Abbau von 240 Vollzeitkräften verbunden gewesen wäre.
Vorgehen
Der Konzernbetriebsrat hat frühzeitig eine breite Beteiligung der Betriebsräte und der Beschäftigten eingefordert. Es wurde eine Betriebsräte-Projektstruktur analog der Projektstruktur des Arbeitgebers gebildet. Ein auf die Beratung von Betriebsräten spezialisiertes Beratungsunternehmen wurde ebenfalls mit eingebunden, außerdem externe juristische Fachberatung und Begleitung durch die Gewerkschaft ver.di. Auf der Grundlage zahlreicher Versammlungen und interner Abstimmung nahm der Betriebsrat daraufhin Verhandlungen für einen Interessensausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber auf.
Ergebnisse
Die beiden Parteien einigten sich in den Verhandlungsrunden auf folgende Ergebnisse:
- Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis 31.12.2021 (über den Tarifvertrag hinaus)
- Schaffung zweier Transfereinheiten
- Besitzstandregelungen bei möglichen Versetzungen/Abgruppierungen
- Ausschluss von Outsourcing in Teilbereichen (TDZA)
- Altersteilzeitregelungen mit Ausgleichszahlungen über den Tarifvertrag hinaus
- Abfindungsregelungen über den Tarifvertrag hinaus
- Schaffung eines Evaluierungs- und Besetzungsprozesses unter Einbindung der Betriebsratsgremien als Voraussetzung für die Umsetzung