Arbeitsrecht

Im Kern geht es im Arbeitsrecht um das Recht der abhängigen Arbeit. Das betrifft alle, die weisungsgebundene Arbeit leisten.

Viele Regeln des Arbeitsrechts sollen die Beschäftigten schützen. Deswegen gibt es staatliche Gesetze (zum Beispiel im Gesundheitsschutz und im Urlaubsrecht), die bestimmte Mindeststandards verbindlich festlegen.

Außerdem hat das Arbeitsrecht eine Ordnungsfunktion: So sind etwa Streiks nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt; Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern müssen die Arbeitsgerichte entscheiden.

Die Vorschriften des Arbeitsrechts finden sich nicht in einem „Arbeitsgesetzbuch“, sondern sind verstreut über verschiedene Gesetze wie das BGB, das KSchG oder das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Für die Arbeit des Betriebsrats ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) elementar wichtig. Es regelt die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber.

Viele wichtige Regeln werden auch durch die Arbeitsgerichte, speziell durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) und durch das Bundesverfassungsgericht entwickelt.

 

<< Arbeitsentgelt | Arbeitsschutz >>

 

hintergrund
Ihr gutes Recht

Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.

Zur Beschlussfassung