Rentenreform

Die Rente im Umbruch: Eine neue Chance?

24. Juni 2026
Hände_76187920
Quelle: © drubig-photo / Foto Dollar Club

Die Rente steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Demografischer Wandel und steigende Kosten machen politische Lösungen erforderlich. Die geplante Rentenreform verspricht mehr Stabilität – und sorgt zugleich für kontroverse Diskussionen. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Fakt 1: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden und schrittweise steigen

Nach der derzeitigen Regelung wird die Altersgrenze bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben. Zur Entlastung der Rentenversicherung schlägt die Kommission vor, das Renteneintrittsalter künftig an die Lebenserwartung zu koppeln und es über die kommenden Jahre hinweg schrittweise ansteigen zu lassen – ab 2041 alle 10 Jahre um ein halbes Jahr. Dies hätte zur Folge, dass Beschäftigte ab 2041 erst mit 67,5 Jahren und ab 2051 mit 68 Jahren in Rente gehen können. 2091 würde schließlich ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren erreicht.

Gleichzeitig ist vorgesehen, die Anpassung der Regelaltersgrenze regelmäßig zu überprüfen. Sollte die Lebenserwartung weiter steigen, könnte eine erneute Anhebung erforderlich werden. Theoretisch wäre auch eine Absenkung der Regelaltersgrenze denkbar, wird derzeit jedoch als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.

Fakt 2: Die »Rente mit 63« ist Geschichte

Bislang konnten langjährig Versicherte vorzeitig und ohne Abschläge in den Ruhestand treten – nämlich zwei Jahre vor dem regulären Regeleintrittsalters (früher ab 63, aktuell mit 64,5 Jahren). Voraussetzung hierfür war, dass sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Das sah die Kommission kritisch, da vor allem Gutverdienende ohne größere gesundheitliche Einschränkungen von dieser Möglichkeit Gebrauch machten. Für Personen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen und entsprechend geplant haben, soll jedoch ein Vertrauensschutz gelten.

Gleichzeitig ist vorgesehen, einen Ausgleich für diejenigen zu schaffen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder in besonders belastenden Berufen tätig sind. Wer sich dem Rentenalter nähert und eine entsprechende Gesundheitsprüfung absolviert, soll bei entsprechendem Ergebnis leichter Zugang zu einer Rente erhalten.

Darüber hinaus bestand bislang die Möglichkeit, nach 35 Berufsjahren bereits mit 63 Jahren – allerdings mit Abschlägen – in Rente zu gehen. Diese Altersgrenze soll künftig auf 64 Jahre angehoben werden.

Fakt 3: Es soll mehr Beitragszahler geben

Künftig sollen mehr Menschen in die Rentenkasse einzahlen. Dazu zählen unter anderem Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Berufspolitiker, etwa Landtags- und Bundestagsabgeordnete.

Auch Selbstständige sollen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern sie nicht bereits über eine berufsspezifische Versorgungswerk abgesichert sind. Gerade in dieser Gruppe sehen Fachleuten ein erhöhtes Armutsrisiko im Alter. Für bereits tätige Selbstständige besteht allerdings die Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Zudem sollen künftig auch Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen; eine Ausnahme ist lediglich für Schülerinnen und Schüler geplant.

Die Einbindung von Beamten ist vorerst nicht vorgesehen. Stattdessen wird empfohlen, die Verbeamtung künftig stärker zu begrenzen und auf hoheitliche Aufgaben zu beschränken. Das Problem besteht dabei, dass für die Einbeziehung der Beamten sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber tätig werden müssten: Während für Bundesbeamte eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes erforderlich wäre, müssten für Landesbeamte sämtliche 16 Bundesländer ihre jeweiligen Landesversorgungsgesetze anpassen.

Fakt 4: Kapitalgedeckte Zusatzrente

Die gesetzliche Rente wird derzeit im Wesentlichen durch Sozialbeiträge sowie durch Steuergeld finanziert.

Künftig soll ein Teil der Rentenbeiträge verpflichtend am Aktienmarkt angelegt werden. Nach einer Übergangsphase, die 2028 beginnen soll, sollen zunächst 0,5 % und später bis zu 2 % des Bruttolohns in den Kapitalmarkt fließen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge jeweils zur Hälfte. Der Gesamtbeitragssatz würde damit von aktuell 18,6 % bis zum Jahr 2031 auf über 22 % steigen und anschließend zunächst stabil bleiben. Diese Kapitalmarktrente folgt dem schwedischen Modell: Die Mittel sollen zentral von einem Staatsfonds verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Für die Versicherten werden dabei individuelle Kapitalkonten eingerichtet.

Ziel ist es, die gesetzliche Rente durch langfristig gute Renditen zu stärken und das Rentenniveau bei 48 % stabil zu halten. Bis der Fonds ausreichende Erträge abwirft, soll ein staatlicher Steuerzuschuss sicherstellen, dass das Rentenniveau künftiger Generationen nicht unter das heutige Niveau fällt.

Fakt 5: Stabilisierung des Rentenniveaus ungewiss

Ziel der Reform ist es, das Rentenniveau zu stabilisieren und zu verhindern, dass Renten künftig nur noch in kleinen Schritten steigen. Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die durchschnittliche (nicht die individuelle!) gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen ist. Als Vergleichsmaßstab dient dabei ein Standardrentner: eine Person, die 45 Jahre lang gearbeitet und dabei durchgehend den Durchschnittslohn verdient hat. Das Rentenniveau ist daher weniger eine Aussage über die persönliche Rentenhöhe als vielmehr eine politische Kennzahl, die zeigt, wie gut die gesetzliche Rente im Vergleich zum Einkommen ist und ob ein Risiko für Altersarmut besteht.

Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48 %. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang den durchschnittlichen Lohn verdient hat, erhält eine Rente in Höhe von 48 % des durchschnittlichen Nettolohnes (vor Steuern, aber nach Abzug der Sozialabgaben).

Die Garantie des Rentenniveaus soll durch die Rentenreform 2031 auslaufen. Gleichzeitig soll Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt werden, der aktuell bis 2031 ausgesetzt ist. Dieser Faktor ist Teil der Rentenanpassungsformel und berücksichtigt den demografischen Wandel. Steigt die Zahl der Rentner im Vergleich zu den Erwerbstätigen, sorgt er dafür, dass die Renten langsamer steigen. Auf diese Weise soll das System finanziell stabilisiert und verhindert werden, dass die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht stärker ansteigt und damit die junge Generation nicht stärker belastet wird. Zwar sind steigende Renten für den einzelnen Rentner vorteilhaft, angesichts des demografischen Wandels können sie jedoch zu einer Belastung für das Gesamtsystem führen.

 

© bund-verlag.de (nu)

PersR-Banner Viertel quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Digitale Tools organisieren Arbeitsprozesse effizient und schaffen Überblick im Gremienalltag. Hier informieren.
Sachmittel - Aus den Fachzeitschriften

Die Schreibmaschine tut`s doch auch, oder?

Rechner Kalkulator Quittung Bilanz Rechnung
Fehlverhalten - Weiterleitungsmeldung

Nicht zwingend Kündigung bei falscher Spesenabrechnung

Dollarphotoclub_34930391_160503-e1465204246326
Dienstunfähigkeit - Rechtsprechung

Ausgemustert wegen Dienstunfähigkeit

Unterschrift Vertrag Vereinbarung Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Dollarphotoclub_87438799
BR-Vorsitz - Aus den Fachzeitschriften

Im Amt mit Verantwortung