Mitbestimmung

Transkriptionssoftware sicher regeln

27. Mai 2026
Digitale Tools organisieren Arbeitsprozesse effizient und schaffen Überblick im Gremienalltag. Hier informieren.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst zunehmend auch die betriebliche Kommunikation. Meetings werden nicht mehr nur durchgeführt, sondern häufig aufgezeichnet und mittels Transkriptionssoftware automatisiert verschriftlicht, ausgewertet und archiviert. Worauf müssen Interessenvertretungen achten? Das verrät Michael Gebhardt in der »Computer und Arbeit« 5/2026.

Moderne Systeme ermöglichen inhaltsbezogene Analysen, etwa zur Identifikation bestimmter Begriffe oder Kommunikationsmustern. Diese Entwicklung wirft erhebliche datenschutz- und betriebsverfassungsrechtliche Fragen auf. Denn hinter einer Transkription steht technisch regelmäßig eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die geeignet ist, das Verhalten und die Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Betriebs- und Personalräte sind daher gefordert, die Einführung solcher Systeme aktiv mitzugestalten.

Transkriptionssoftware wandelt gesprochene Sprache aus Audiodaten automatisiert in Text um. Dabei werden regelmäßig nicht nur Gesprächsinhalte verarbeitet, sondern auch Metadaten wie Zeitpunkte, Dauer, Teilnehmer oder Gesprächskontexte.

Technisch ist zwischen verschiedenen Konstellationen zu unterscheiden:

  • Aufzeichnung mit anschließender Transkription (Speicherung von Audio/Video und Text),
  • Live-Transkription ohne dauerhafte Audiospeicherung,
  • Automatisierte Inhaltsanalyse (z. B. Keyword-Erkennung, Sentiment-Analyse, Compliance-Prüfungen).

Vor allem bei IP-basierten Kommunikationsdiensten werden Gesprächsdaten zentral verarbeitet – teilweise cloudbasiert und unter Einsatz KI-gestützter Analyseverfahren. Dadurch entstehen neue Überwachungs- und Kontrollpotenziale. Transkripte sind regelmäßig durchsuchbar, dauerhaft speicherbar und systematisch auswertbar – deutlich einfacher als flüchtige Gesprächsinhalte. Systeme können zudem oftmals so konfiguriert werden, dass bestimmte Kommunikationsmuster (z. B. beleidigende Begriffe oder Hinweise auf Geschäftsgeheimnisse) automatisiert erkannt werden. Damit sind sie objektiv geeignet, Leistungs- und Verhaltenskontrollen von Beschäftigten durchzuführen.

Datenschutzrechtliche Bewertung und Grenzen

Die Verarbeitung von Transkripten stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und unterliegt den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Zulässig ist die Aufzeichnung und Transkription folglich nur, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt.

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Welche Rechtsgrundlagen kommen für eine Transkription in Betracht? Was ist mit privaten Gesprächen und heimlicher Transkription? Und wie sieht die Mitbestimmung aus? Das erfahrt Ihr im vollständigen Beitrag von Michael Gebhardt in der »Computer und Arbeit« 5/2026. Abonnent*innen können den vollständigen Beitrag hier lesen.

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© bund-verlag.de (la)

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