Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2017

Projekt: Dienstvereinbarung zur Nutzung mobiler Endgeräte und MDM-Software
Bewerber/in: Personalrat Stadtverwaltung Ibbenbüren
Beschäftigtenzahl: 750
Projektzeit: Seit Anfang 2016

 

Kurzbeschreibung

Personalrat entwirft nach intensivem Selbststudium Dienstvereinbarung zur Nutzung mobiler Endgeräte und einer MDM-Software.

Motiv

In der Stadtverwaltung Ibbenbüren sind derzeit ca. 750 Mitarbeiter beschäftigt. Die Dienststelle beabsichtigt, eine Regelung zur Nutzung von mobilen Endgeräten zu erstellen und in diesem Zusammenhang eine Mobile Device Management (MDM)-Software testweise einzuführen. Der Personalrat wollte erreichen, dass zuerst eine Regelung zum MDM erstellt und anschließend die Nutzung von mobilen Endgeräten geregelt wird. Vor allem die Gesundheit der Mitarbeiter sollte nicht beeinträchtigt und der Arbeitsschutz sollte nicht unterlaufen werden (z.B. keine Arbeit am Wochenende oder nach Dienstschluss).

Vorgehen

Der Personalrat beschäftigte sich intensiv mit dem Thema: Er holte Informationen bei der Hans-Böckler-Stiftung ein und tauschte sich mit der Technologieberatung aus. Er führte auch intensive Gespräche mit dem Softwarehaus der MDM-Software, mit der Dienststelle sowie mit den Mitarbeitern.

Ergebnis

Der Personalrat entwarf eine Dienstvereinbarung, in dem er u.a. regelte, dass die Stadt Ibbenbüren die mobilen Endgeräte zur Verfügung stellt und die Kosten für die Verbindungen, für den Datentransfer und sonstige, für den Betrieb erforderliche Aufwendungen übernimmt. Mobile Endgeräte dürfen nur innerhalb der gesetzlich geregelten Arbeitszeit benutzt werden, eine Nutzung darüber hinausgehend darf nicht angeordnet werden. Der Personalrat nahm ebenfalls auf, dass auf die mobilen Endgeräte über Online-Verbindungen ohne Kenntnis und Zustimmung des Mitarbeiters nicht zugegriffen werden darf und dass personenbezogene Daten der Beschäftigten in oder in Verknüpfung mit den Nutzungs- und Verbindungsdaten nur so lange zu speichern sind, wie dies notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist. Explizit wird in dem Entwurf auch aufgeführt, dass die gespeicherten Daten nicht zum Nachteil der Beschäftigten verwendet werden dürfen und dass das Orten und Erstellen von Bewegungsprofilen mithilfe der mobilen Endgeräte unzulässig ist. Der Personalrat legte seinen Entwurf mittlerweile der Dienststelle vor, die sich noch nicht dazu äußerte.